Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 25 (1872))

Entscheidungen des R.-O.-H.--G. in Handels- u. Wechselsachen. 699
den vorliegenden Wechselproceß erforderlichen Maaße liquid gestellt
und wenn Beklagte Bl. 33 die Annahme zweiter Instanz, es sei
der Act der Ausstellung des Wechsels dem der Acceptation im
Zweifel vorausgegangen, durch Berufung auf angeblich vielfach
wahrnehmbare Erfahrungen des Gegentheils widerlegen zu können
meint, so ist ihr entgegenzuhalten, daß jene Annahme den ord-
nungsmäßigen Gang des Wechselgeschäfts und feiner Entste-
hung um so gewisser für sich hat, als auch im gewöhnlichen Ver-
kehre die Uebernahme eines Auftrags der Ertheilung desselben
nachzufolgen pflegt und es nicht Ausgabe des erkennenden Richters
sein kann, die von dem gewöhnlichen, regelmäßigen Sachhergange
abweichenden Möglichkeiten, deren die Beklagte gedenkt, für welche
aber irgend ein thatsächlicher Anhalt nicht geboten ist, der Ent-
scheidung zu Grunde zu legen. Es bedarf daher keiner näheren
Erörterung, ob nicht auch in dem Falle, wenn wirklich die Voll-
ziehung des. Wechsels Seiten der Beklagten erst nach dessen
Acceptation Seiten des Ehemannes erfolgt wäre, die Erstere
immer für rechtsbeständig zu achten sein würde, so lange nicht
den obwaltenden besonderen Umständen nach der aus der Accep-
tation des Ehemannes gezogene Schluß auf dessen Genehmigung
als unzutreffend sich erwiesen.
Erkenntniß des Bundes - Oberhandelsgerichts in Sachen
Winkelmann gegen verehel. Kohl, vom 21. April
1871. Gerichtsamt Leipzig II; publicirt am 20. Mai
1871. Tt.

Art. 4 W.-O.
Wechsel 30 Tage nach Kündigung alternativ mit
bestimmtem Verfalltag. — Verbürgung in W ech-
selsorm. Wirkung derselben bei Ungiltigkeitser-
klärung des Wechsels.
1. Instanz: Kreisgericht Dillenburg.
2. Instanz: Appellationsgericht Wiesbaden.
Die Klage des Vorschußvereins Herborn gegen Gustav u.
Theodor Thielemann stützt sich aus folgenden, am 22. April 1869
zu Herborn bei der Bereinskaffe protestirten Wechsel:

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