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Königreich Bayern. Art. 355, 357.
nochwendigen Kosten verursacht habe, erscheint deshalb der An-
spruch auf Ersatz derselben noch nicht als begründet. Wenn der
Kläger selbst seine Leute zum Tristen hielt und mit diesen die
Vertriftung vornahm, kam ihm dieselbe offenbar viel billiger zu
stehen, als wenn dieselbe Dritten übertragen wurde. Es könnte
daher nur in's Gewicht fallen, wie viel die Triftung dem Klä-
ger gekostet haben würde, wenn er sie selbst vornahm, denn nur
um diesen Betrag wurde sein Nutzen durch die Handlungsweise
des Beklagten gefördert. In dieser Weise wurde aber die Ersatz-
forderung von Seite des letzteren gar nicht begründet.
Art. 355, 357.
Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Lieferung
der Waare, abgeleitet aus den Nachtheilen, welche
durch den Verzug für den Käufer'seinen eigenen Ab-
nehmern gegenüber entstanden sind.
In einer bereits früher zum Gegenstand einer Mittheilung
gemachten Streitsache*) gründeten die Beklagten ihre Schadens-
forderung wegen verspäteter Lieferung auf die Behauptung, daß
sie die bei der Klägerin bestellten und von dieser auch gelieferten
beiden Dreschmaschinen nicht zu ihrem eigenen Gebrauche, sondern
vielmehr zur Weiterveräußerung bestimmt hätten, und daß insbe-
sondere die eine derselben laut Vertrags vom 19. April 1865 von
einer Gesellschaft in N. und zwar lieferbar in 3 Monaten nach
der Bestellung, also am 19. Juli 1865, die andere laut Vertrags
vom 23. Mai 1865 von einer Gesellschaft zu H. gleichfalls liefer-
bar 3 Monate nach der Bestellung, also am 23. August 1865,
bei ihnen bestellt gewesen seien, daß in Folge der verspäteten, weil
erst am 26. September und 1. October 1865 erfolgten Lieferung
an die Beklagten, auch die Ablieferung der Maschinen von ihrer
Seite an ihre Contrahenten und zwar für die erstere Maschine
um 74 Tage, darunter nach Abzug von 11 Sonntagen 63 Arbeits-
tage, für die-zweite Maschine um 46 Tage, darunter nach Abzug
von 7 Sonntagen 39 Arbeitstage, verzögert worden sei. Wegen
dieser Verzögerung sei durch die beiden Dreschgesellschasten von
*) Vgl. Bd. XV, S. 195 ff. dieses Archivs.