Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 22 (1871))

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Abhandlungen.

eventuell dem Marktpreise am 31. März und Anfang
April verlangte, zu welcher Zeit derselbe auf 1 Thlr. 20 Sgr.
per Zollpsund gestanden habe, der Käufer solle beweisen:
daß der Marktpreis zu Anfang April 1864 zu Frank-
furt a/M. 1 Thr. 20 Sgr., oder wie viel weniger
bis zu 1 Thlr. 12% Sgr. betragen habe.
„Es sei unzweifelhaft, daß der Anspruch des Klägers,
wonach er die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem
Marktpreise in der Zeit vom 31. März bis zum 15. Juni
1864 fordere, der Begründung entbehre. Denn, abgesehen
davon, daß er nirgends behaupten konnte, daß die Liefer-
ungszeit etwa vertragsmäßig über den 31. März oder
Anfang April hinaus auf unbestimmte Zeit oder bis zum
15. Juni 1864 verlängert worden sei, könne er auch in
diesem Falle nicht den höchsten Marktpreis der ganzen
Zwischenzeit, sondern nur die Differenz zwischen dem Ein-
kaufspreise und der Zeit des eingetretenen Verzuges, oder
der Litiscontestation oder des Urtheils, und auch dies nach
seiner Wahl nur dann verlangen, wenn er auf der Erfül-
lung des Vertrages bestand;"
Erkenntniß des Oberappellationsgerichts zu Lübeck, vom
21 Octbr. 1863 i. S. Stahl ca. Schwartz.
Hier dagegen, wo der Kläger von dem Vertrage zurück-
getreten sei, handele es sich, in Ermangelung jeder Sub-
stanciirung eines etwaigen höheren Schadens, lediglich von
dem Ersätze des Geldwerthes, den der Kläger bei rechtzei-
tiger Lieferung der in Rede stehenden Maare gehabt hätte,
und der Kläger könne daher nur die Differenz zwischen
dem Einkaufspreise und einem etwa höheren Preise zur Zeit
der geschuldeten Lieferung, d. h. Anfang April 1864 fordern.
Thöl, Handelsrecht, Bd. I, S. 515—517.
Das Oberlandesgericht zu Stuttgart sprach in einer
Entscheidung vom 21. Febr. 1868 aus: H
„Macht der Käufer von diesem Rechte (die Erfüllung
abzulehnen, und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
fordern) Gebrauch, so erklärt er damit, daß er die Erfül-

0 Dieses Archiv, Bd. XVI, S. 27. 29.

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