Objekt : Grolman, Karl Ludwig Wilhelm von: Versuch einer Entwickelung der rechtlichen Natur des Ausspiel-Geschäftes

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gung,  *)  welcher  durch  Geschicklichkeit,  durch
blosen  Zufall,  oder  durch  beydes  zugleich  bewürkt =
  werden  kann,  entscheidet,  welche  von
zweyen  oder  mehreren  dabey  interessirten  Personen =
  den  Vorzug  haben  solle.  Dieser  von  dem
Ablauf  einer  Bedingung  abhangende  Vorzug,
sollte  er  auch  blos  in  der  Ehre  bestehen,  den
Namen  Sieger  führen  zu  können,  ist  das,  was
das  Spiel  in  der  engeren  und  eigentlichen  Bedeutung ¬
  charakterisirt.
Ist  mit  der  Erlangung  des  Vorzugs  die
Erwerbung  eines  Etwas,  als  Lohn  für  den
Sieger,  verbunden,  denken  wir  nus  also,  daß
von  dem  Ausgang  des  Spiels  die  Erwerbung
irgend  eines  Etwas  für  den  Sieger  abhängt,
so  haben  wir  den  Begriff  von  um  etwas  spielen.
Die  Bestimmung  der  entscheidenden  Bedingung ¬
  (des  Geschäfts,  dessen  ungewisser  Ausgang =
  entscheiden  soll)  und  des  Etwas,  dessen
Erwerbung  Lohn  des  Siegers  seyn  soll,  kann
nicht  das  Werk  eines  Zufalls  seyn
sondern
muß
)  Jch  glaube  nicht  /  diesen  Ausdruck  vertheidigen  zu
mussen,  denn  ob  ich  sage:  der  Vorzug  haͤngt  ron
dem  ungewissen  Ausgang  eines  gewissen  Umstandes =
  ab,  oder:  der  Vorzug  hänge  von  einer  gewissen =
  Bedingung  ab  /  ist  doch  wohl  einerley.
            
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