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für die Erbmühle zu Krassow 2*), für jede der vier, auf der
Steinhäger, nach Radegast gehörigen, Feldmark errichteten
Erbzinsstellen 22), für die Voigtstorfer Erbmühle 23), für die
Godemannsche Büdnerei zu Lübow 234) und für die Griebower ¬
Erbmühle 235), unverändert beibehalten, wenn auch die
drei erst genannten die Verschuldbarkeit der betreffenden
Stellen bis auf die Hälfte des taxirten Werthes oder der
Versicherungs-Summe beschränken und die durch die drei
letztgenannten gesicherten Rechte von keinen Edictalladungen
ergriffen werden.
Andere haben den oben sub 2 c. bemerkten Vorzug der
Gutsherrschaft bald auf alle im Erbenzins=Contracte begründete ¬
Forderungen aus den letzten drei halben Jahren, wie die
für jede der sieben auf der Stoffersdorfer, nach Weitendorf
gehörigen, Feldmark errichteten, überdies nur auf ¾ des Taxwerths ¬
verschuldbaren, Erbenzinsstellen 24), bald auf die ganzjährige ¬
Erbpacht und die auf die Beitreibung verwandten
Kosten, wie die für die beiden, außer dem Betrage des einjährigen ¬
Canons nur bis auf 200 Rthlr. verschuldbaren,
und
Erbenzinsstellen auf der Lühburg=Basser Feldmark 25)
die für jede der fünf Erbenzinsstellen zu Clausdorf 26), erweitert. ¬
Letztere haben außerdem das Besondere, daß die Einsaaten ¬
und Inventarienstücke von den Gebäuden unzertrennlich
21) Public. vom 27. October 1832 (O. W. 1832 St. 42).
22) Public. vom 17. August 1833 (O. W. 1833 St. 35).
23) Public. vom 16. May 1835 (O. W. 1835 St. 26).
232) Public. vom 14. September 1837 im O. W. S. 197.
28b) Public. vom 14. Juny 1841 im O. W. S. 98.
2*) Public. vom 12. December 1831 (O. W. 1832 St. 2) cf. jedoch ¬
das Public. vom 21. Januar 1840 (O. W. 1840 St. 6).
23) Public. vom 27. September 1834 (O. W. 1834 St. 38). Die
Verschuldbarkeit ist auch bei andern Stellen oft beschränkt, z. B. bei den
Erbzins=Cossaten zu Stoffersdorf, deren Hypothekenbücher gleichfalls
nach der Domanial-Hypoth. O. eingerichtet sind, nur daß der Vorzug
der rückständigen Erbpacht für die beiden letzten Zahlungstermine gilt.
Public. vom 21. Januar 1840 im O. W. S. 38.
26) Public. vom 6. September 1834 (O. W. 1834 St. 37).