Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 3 (1807))

4.7. Ueber die Berechnung der creditorischen Erhebungen während des Concurses : Nachtrag zu der Abhandlung IV.

( 539 j
VH.
Nachtrag zu dev Abhandlung iv.:
Ueber die Berechnung der credi-
torischen Erhebungerr' wahrend
des Concurses.
(M. s. oben S. 225 u. folg.)

Es ist oben IV. §.14, S. 249 bemerkt worden,
daß die I. K. zu Rostock beständig bey Verhand-
lungen über diese Frage, sich für die Abrechnung
auf Canital-Forderung entschieden hat. Unter den
altern dieserhalb vorgekommenen Fällen, ist be-
sonders die Entscheidung, in Sachen der Hof.
und Land-Gerichts Assessoren v. Storch
und Krüger zu Güstrow, imgleichen der jenen
adharirenden verwittweten Hauptmannin von
Krackewitz zu Sternberg, Kläger, contr»
den Doctorem Behm zu Rostock, als gemein-
samen Anwald von Güldener-Tangrimscher Credi-
toren Bekl., in puncto der auf Abschlag ihrer For-
derungen zu zahlenden Gelder, merkwürdig. Es
kam über diese Frage zu einem förmlichen Proces,
und die unterm 2 Zsten October 1776 publicirte Ur,
[22} thel

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