Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 3 (1807))

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„der Hauptmannin von der Kettcnburg geh. von
„Bülow, Kläger an einem, entg. und wider den
„Comm. R. Dort. Rönnbcrg als A. c. Ketten-
„ bürg i Vietschvw < Belitzer Gläubiger Bckl. am
„ andern Theil, betreffend die von Ersterem auf den
„erwiesenen Drautschatz vorgedachter seiner Schwe-
„ster vor allen und jeden Gläubigern vorweg gefor-
„ dertcn rückständigen und laufenden Zinsen; giebt
„Da Durch!, rc. re. auf das Protocoll vom zoste»
„v. M. iu Recht den Bescheid: — — — —
// — ~
„ endlich auch in dem rechtskräftigen Purificator-
„ Erkenntnis vom 8tcn Febr. I77Y. das Schicksal
„der Klägerin schon dahin rechtlich bestimmt wor.
„den, daß fie vor Befriedigung der Separatisten
„keinesweges rur Erhebung kommen solle und
„könne, nnd wenn von Dekl. diesem allem cntge-
„ gen, aus unzeitigem Mitleidcn, hin und wieder
„würklich ein Mehrere- geschehen, solches in Er-
„ waguug vorliegender Umstände nichts wie eine
„ blosse Begünstigung gewesen, woraus die Bcgün-
„stigte sich unmöglich ein Recht erwerben kann,
„so wird Klägers Gesuch als offenbar grundlos hie-
„ durch verworfen ;-— — übrigen«
„bleibt es Klägerin «nvrrwehrt der Rcchnuugs-
„ Ablegung in Person oder durch ihren Bevoilmäch«
„tigtcn mit beizuwohncn, um sich zu seiner Ueber«
„»eugung daraus selbst zu belehren , ob nach vor-.
gan-

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