Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 3 (1807))

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Verdienen, weil ihre Beantwortung streitig ist.
Vorzüglich häufig ist darüber r ob credito rische
[15] Er.

nachgcsetzt werden; Recht, ja Pflicht da;u hatte der
* Staar. Andern Thctls ist cs für ein Glückzu hal-
te», wenn die bisher in Hamburg benutzten Hülfs-
quellen ganz versiegen, indem sic, mit wenigen
Ausnahmen, denen'dle sich ihrer bedienten, den
unvermeidlichsten Nachtheil gebracht, und allein
die ncgoctrenden Anwalde bereichert haben. Ucbri-
gcns ist dieser E-nwaud gegen denJadult auch blos
scheinbar. Der irgend sichere Mann findet in Ham-
burg immer Credit, nur benutzen Kaufmann und
Unterhändler den willkommenen Jndult, als einen
Grund sich höhere Provision bezahlen zu lassen.
Der dritte Thcil derer die gegen den Jndult schreien,
lfl das Heer der Wucherer, deren Zahl in Meck»
* lenburg Legion ist, und die ihr ehrloses Handwerk,
troz der ergangenen weisen Verordnungen, noch
immer ungescheut treiben, weil sie es verstehen dle
Masqnc des ehrlichen Mannes vorzunchmen. Diese
leiden durch den Jndult, allein wahrlich zum Heil
ihrer Nebenmenschcn, uno wäre es gcdcnkbar, so
inögte man wünschen, daß in Rücksicht ihrer der
Jndult verewigt würde. Sie klagen am meisten
über den Änstaud, und mit ihnen diejenigen, die
sich Hosnung machen durch sie Geld angeliehen »n
er»

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