Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 3 (1807))

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lassen, sondern auch, wenn es darüber zu Beschwer-
den an die Regierung kam, abgewiesen worden.
Im Jahr 1741 perhorrescirte, in Sachen
des Pastor Wiese zu Parum contra die Cordsin in
Güstrow, der erstere die ganze J.K., die damals
noch in Güstrow war, erhielt aber sub d. Güstrow
Len rzsten Nov. 1741 zur Antwort: „daß ihm
„seine, gegen das ganze Justice-Collegium gar verr
„ messentlich angemaassete kerborrescentr ernstlich
„ verwiesen, und er zugleich befehliget werde, sich
„Lessen hinfüro gänzlich zu enthalten, bey Vermei-
„dung willkührlicher, doch nachdrücklicher Strafe."
ln causa der Freileute Und Einwohner des
Dorfs Grabow, Kl. contra den Stallmeister von
Seih auf Below, Bekl. in xuncto prätendirter
Neuerungen, wollte lehterer 1752 die ganze I. K.
recusiren, es ward dieser Antrag aber sofort verworfen.
Am 9ten Dec. 1765 wollte der Rittm. von
Vieregge zu Subsien bey der Rvstockschen J.K.den
Director Taddel, den V.D. von Hanneken, und den
I. R. Krauel perhvrresciren, so daß nur der einzige,
damalige I. R. von Schröder, vom ganzen Colle-
gium übrig blieb. Die I. K. fand sich veranlasit
dies Gesuch an die Regierung zu verweisen, und
diese respondirte r. d. Schwerin den i4ten Januar
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