3.11.
Die Jurisdiction auf den adjudicirten Theil des Guts geht, weil sie weder Gegenstand der Taxation noch der Adjudication gewesen ist, nicht mit dem Adjudicat auf den Creditor über
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XI.
Die Jurisdiction auf dem adjudicirten
Theil eines Guths, geht, weil sie
weder Gegenstand der Taxation noch
-er Adjudication gewesen ist, nicht
mit dem Adjudicat auf den Credi-
tor über.
In Sachen des Obrist-Iieutenant von Kaiferlingk
«ontrs den Baron Molßahn kam diese Frage bcy
der I. K. zu Rostock vor, ward aber gegen den
Kläger von Kaiserlingk, der jene Prätension machte,
entschieden,
Xll.