Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 4 (1818))

9.6. Des Herrn Advocaten Spalding, als Defensors des Herrn Oberjägermeisters von Moltke in der Untersuchungssache wider denselben wegen einer Schmähschrift, Defensionsschrift

( 4oS )

wenn der Querulant sich unmittelbar an den
Laudesherrn mit seiner Beschwerde wenden
werde, das Nöthige in diese»- Sache verfügt
werden solle. Für das mecklenhurgsche Recht
ist aus dieser Druckschrift nichts weiter zu ent-
nehmen, als ein Beispiel, wie weit zu Zeiten
die Anwendung des § 397 des Landesvergleichs
erstrecket worden.
I. C. E.

6.
Defensionsschrist des Advocaten Carl Spal-
ding, als bestellten Defensors des Groß-
herzogl. Mecklenburg -Strelitzschen Ober-
jägermeisters und Kammerherrn Carl
von Moltke, zu der vom Großherzogl.
Mecklenburg - Schwerinschen Hof - und
Landgericht zu Güstrow wider Letzteren
mittelst verfügter Arretirung verhängten
Untersuchung, wegen Herausgabe der
Druckschrift, betitelt: Kurzer Umriß und
wahrhafte Darstellung jeiner Verhältnisse
und Schickiale. Mit zwei Nachträgen
und dm Anlagen 8ub a. B. C. 1^17.
Bogen in Oct.
Die auf dem Titel erwähnte und von dem
Herrn Adj. Feilsch er in Greifswald redigirte
Schrift enthält verschiedene beleidigende Äuße-
rungen gegen das Großherzogliche Hof- und
Land-

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