Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 4 (1818))

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neuen Prüfung unterworfen, aber indem er nur
einen Theil der Mißbrauche aufgedeckt habe,
habe er die ».scharfe Bestimmung« dessen
was der Grundsatz wahres enthalte umgangen;
das Wesentliche des Grundsatzes gehe dahin:
«wenn eine ältere Regel durch eine entgegenster
«hende Neue Regel vernichtet wird, der Gesetze
«gebet aber vorher von der alten Regel Aus-
«nahmen'gemacht t>atte/ so werden diese singu-
«Iaria, oder richtiger diese Besonderheiten, oder
«Einzelnheiten des ältem Rechts, durch die neue
«Regel allein nicht vernichtet, fallen al,o nur
«dann weg, wenn sie der Gesetzgeber in specie
«mit aushebt.
Bei dem Worte ,, Einzelnheiten« findet sich
die Note: »denn nicht jeoe Besonderheit ist ein
«singulare, sondern nur dann wenn sie eigentlich
«uncivilistisch ist. Eine Regel kann auch siirgm
«lair seyn, und dann sind ihre Ausnahmen nicht
«singulmr.«
•§. 2-
Weiterhin heißt es bei Th i baut: »Fol-
gende Sätze werden, wie ich hoffe, das Böse
«genau von dem Güten scheiden«.
l » Kein Gesetz kann im Zweifel auf etwas
»Anders angewandt werden/ als worauf es
»gerichtet war. Macht es also nur in Bezie-
»hung

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