Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 1 (1803))

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ehrlicher Erwerbsthätigkeit. Das Brandmark an
seiner Stirn raubte ihm die gute Meynung, das
Zutrauen, den Umgang aller rechtlich gesinnten;
trennte, eine unzerstörbare Scheidewand, die Ge-
sellschaft von ihm, ihn von der Gesellschaft. O
wohl Niemand hak härter, als er, den Fluch des
Verbrechens gefühlt! Weil er die verbotene Frucht
gekostet hatte, sollte er sich davon nähren; weil
er ein Verbrecher war, sollte er es bleiben. Das
schreckliche Brandmark lies bey seinen späteren Tha-
len nie, oder nur äußerst selten, seiner Freiheit
einigen Spielraum, sondern stellte ihm fast immer
eine unbezwingbare Nothwendigkeit hin.
Was sollte er beginnen? — Er für seine Per-
son hatte sich vielleicht noch durchgeholfen; aber er
hatte eine Frau, hakte mehrere Kinder! Die Zärt-
lichkeit, das rege Vatergefühl — welches er, von
der Jnquisitions-Comwission nicht unbemerkt, so
oft und so rührend, unter vielen Thränen über der
Seinigen Schicksal, äußert, — welches ihm es zur
Unmöglichkeit machte, Weib und Kind zu verlassen,
■— muste die Quaal dieser Lage verdoppeln.
Inquisit selbst giebt daö erhaltene Brandmark
als die Ursache seines Elends, seiner ganzen verbre-
cherischen Laufbahn an, und die Betheurung, da-
mals,

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