Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 1 (1803))

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Militärdienst anwerben, und kommt nach Stralsund
unter das ihm bestimmte Regiment, wo er seine
jetzige Frau, eines Invaliden Tochter, heyrathet.
In Stralsund, also wahrend einer Zeit von drey
Jahren, hat Schulz nicht das mindeste entwendet;
ein bloßer gegen ihn entstandener Verdacht zog ihm
die Verweisung und Entfernung aus dem Stadt-
gebiet zu.
Er wendet sich nach S"", um da Arbeit zu
suchen, aber dem Bürgermeister * * gefällt es, ihm,
unter dem Vorwände, daß er keine schwedischen
Deserteurs dulde, den Aufenthalt zu verweigern.
Nothgedrungen muß Schulz jetzt zum drittenmahle
Milicairdienste nehmen. Er thut es zu Rostock,
last sich aber sogleich beurlauben, weil er, als Meck-
lenburgischer Soldat des ruhigen Aufenthalts in
S * * versichert, hier als Handlanger sein Brod
erwerben will.
Aber

machen will, gezwungen hat, ihm auf dieser Lustrcise
seine Gesellschaft zu gönnen; «nd in kurzer Zeit landet
die Compagnie glücklich zu Hclsingborg! — —
Jnquisit wird im Verhör gefragt: warum er de«
Schiffs -Eigenthümcr mitgenommen habe? nuder
antwortet: um gewiß zu seyn, daß man von der
Vestung (Kronenburg) nicht auf ihn schießen würde.

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