Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 1 (1803))

( rZ6 )
er einzig gebildet war. Er tritt in Dänischen Mi-
litairdienst.
Hier läst er sich durch einen Kameraden zu einem
Wäsche - Diebstahl verleiten, und begeht daraus
einen zweyten, nicht viel beträchtlicher»?, dessen
Folge seine Abführung nach Kronenburg zur ewigen
Sklaverey war. Von Kronenburg nach Kopenha-
gen auf die dortige Vestung zurückgeführt, weil er
am Scorbut krank lag, wird er hier für einige ent-
wandte Sachen mit Staupbcscn, Brandmark, und
der unehrlichen Sklaverey bestraft, und wieder nach
Kronenburg transportirt.
Ein kühnes Wagestück befreit ihn, und mit gün-
stigem Winde segelt er zum schwedischen Fort Hek-
singborg über *). Er last sich jetzt zum schwedischen
Mi-

*) 21 tut?, d. E. Die Anekdote ist interessant. Schul;
— allein, oder mit anderen Sklaven — wird dazu
gebraucht, ein eben angckommcncs kleines Schiff
auszuladen. Der Eigcnthümer ist mit auf dem
Fahrzeuge. Der Wind sieht gerade dem schwedischen
Fort Helsingborg zu. Schulz, ohne2lussicht, ersieht
sich diese Gelegenheit zu seiner Bcfrcyung. Plötzlich
sticht er mit dem Fahrzeuge in die offene See, nach-
dem er zuvor den Eigcnthümer, der sich schnell davon
machen

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