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10) Vom 21. Mai 1846. Bei der Klage deS Bezogenen
gegen den Wechselaussteller auf Erstattung deS in Folge
der Tratte Gezahlten, ist eS Sache deS Ausstellers,
den Einwand zu beweisen, daß der Bezogene vollstän-
dige Deckung von ihm erhalten habe.23
11) Vom 9. April 1846. Hat ein durch Grundbesitz oder
Pacht Wechselfähiger daö Indossament eines von ihm
ausgestellten trockenen Wechsels fdiriftlid) ohne Vorbehalt
genehmigt, so kann er dem Indossatar und dessen Hinter-
männern im Wcchselprozeß nicht mehr den Einwand ma-
chen, daß er die Valuta nicht baar erhalten habe . . 23
12) Vom 23. Jan. 1846. Wenn der ans Zahlung einer
Konventionalstrafe in Anspruch Genommene die Behaup-
tung aufstellt, daß dieselbe den doppelten Betrag deö In-
teresse dcö Berechtigten übersteige, so ist dieö eine Einrede,
welche der Erstere beweisen muß.24
13) Vom 16. Januar 1846. Auch.die Rechte anS einem
Kauf- oder Licfcrungövcrtrage können von dem einen
Koutrahcnlcn, ohne Zuziehung und Genehmigung deS an-
der», an einen Dritten mit der Wirkung abgetreten wer-
den, daß derselbe gegen Leistung der eutsprechenden Ver-
bindlichkeit deS Ccdenten die Erfüllung deS Vertrages von
Seiten deö andern Kontrahenten zu verlangen und dar-
auf zu klagen befugt ist.24
14) Vom 19. Scpt. 1842. Unter den bei der Zahlung vor-
weg abzurechnenden verfallenen Zinsen, sind nicht bloS
vertragsmäßige, sondern auch Verzugszinsen zu verstehen. 25
15) Vom 7. Jan. 1845. Die Vorschriften deS Allgemeinen
LandrcchtS über die Kompensation bei Konkursen, be-
schränken sich, so weit sic von den allgemeinen Regeln abwci-
chcn, auf den Fall deö wirklichen Konkurses, und sind auf
den crbfchaftlichen Liquidationöprozeß nicht anözudchnen. 26
16) Vom 12. Sept. 1845. Verzugszinsen, welche beider
Einklagung deö HauptstnhlS der Forderung nicht zugleich
mit eingcklagt worden sind, und worauf der Richter auch
nach 8- 58. Th. I. Tit. 23 der A. G. O. nickt von
AmtSwegen erkannt hat, können in einem späteren Prozeß
nicht mehr nachgcfordert werden. — VerzögcrnngS-
zinsen, welche vom Tage deS ergangenen Urtheilö zu
laufen anfangen, können dagegen so lange gefordert und
.eingcklagt werden, alS noch nicht über daS erstrittene Ka-
pital selbst ohne Vorbehalt quittirt ist.27
17) Vom 27. Juni 1845, betreffend die Legitimation der
Vorsteher einer Korporation.28