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Inhalts-Verzeichnis
Seite.
II. Rechtsfall über die Frage, ob die Worte eines Schluß-
zettels:
Alles übrige laut hiesiger Börfenüsance lind den Bedingun-
gungen, wie solche in den Schlußzetteln der vereideteil
Courtiers bestimmt ist
eine rechtsverbindliche Verabredung enthaltend Mitgctheilt
von dem Herrn Justizrathe Martins II. zu Berlin . . 77-
Nachwort des Herausgebers.79
III. Mehrere Rechtösprüche über die Frage, ob Angelver,
welche auf ein Lieferungsgeschäft über ausländische Eisenbahn-
Papiere gezahlt worden, zurückgefordert lvcrden könnend . 82
I V. Die Valuta cessionis für die Uebertragung der Rechte aus
einem über ausländische Eisenbahnpapiere lautenden Schluß-
zettel kann nicht zurückgefordert werden. RechtSsall ... 94
V. In wieweit ist der Einwand nicht erhaltener Valuta bei einem
trocknen sogenanntkn Depot Wechsel zu berücksichtigend
Mitgetheilt durch den Kön. Land - und Stadt-Ger.-Rath
Herrn Paschke zu Glogau.99
D. Abhandlungen
Erste Abh. Beleuchtung der aus dem Handel mit Eisenbahn-
papieren entspringenden streitigen Rechtsverhältnisse . . 192
Zweite Abh. Uebcrden Eintritt des Zahlungstages eines Wech-
sels, welcher auf ein Handelshaus gezogen ist, dessen Eigen-
thümrr verschiedenen Glaubens sind.125
E. Kritische Anzeigen
1) Oppert, G. F. Flüchtige Betrachtungen über de» soge-
nannten Aktienschwindel und das Gesetz vom 24. Mai 1844
2) L . . . . Die Preußischen Eisenbahn-Unternehmungen und
die Verordnung vom 24. Mai 1844
3) G. M. Klettke. Ueber Eisenbahn-Aktien, deren Verkehr
und daS Gesetz vom 24. Mai 1844 . .. 133