Full text: Archiv für das preußische Handels- und Wechsel-Recht (Bd. 1, H. 2 (1845))

Kritische Anzeigen.

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gen den Preußischen Unterthan nichts hindert, nach wie vor in
ausländischen Papieren zu spekuliren.
Die dritte Schrift widerlegt in gründlicher Weise die in der
ersten Brocküre dem Staate gemachten Borwürfe. Vor» diesen
dürfte denn in der That nur Einer zurückbleiben, nämlich der:
daß die Intention des Staates nicht auf geeignete Weise, z. B.
durch Einforderung von Gutachten Seitens der Kaufmannschaf-
ten früher sich warnend manifestirt habe, oder daß die gesetzliche
Kraft der Verordnung in Betreff der inländischen Eisenbahn-
papiere auf einen, einige Monate seit dem Erscheinen hinauS-
gerückten, Zeitpunkt verlegt worden sei.
Wer indessen konnte den ganzen Umfang der durch daS Gesetz
herbeigeführten Katastrophe voraussehen?

Der Herausgeber.

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