134
Kritische Anzeigen.
weil ste in den Kreisen ihres Berufes so abgeschlossene Grenzen
fast nicht immer zu halten vermögen." Diese Besorgnisse sind
rein imaginärer Natur.
Wenn der Staat bei drei frühem, bei ähnlichen Veranlassun-
gen hervorgerufenen, Gesetzen von demselben Prinzips der be-
schränkenden Einwirkung auf einen, nach seiner Ansicht dem Ge-
meinwohle schädlichen, Verkehr ausgegangen ist, ohne daß sich
die öffentliche Stimme dagegen erhoben hat, so kann man in der
Anwendung des PrinzipeS an sich nichts Auffallendes finden.
Die Frage aber, ob überhaupt dieses Prinzip ein richtiges sei,
lag schon lange zur Beantwortung vor; sie greift jedoch so tief in
daS Preußische Staatsleben ein, daß ihre Beantwortung von weit
höheren Gesichtspunkten abhängig ist, als von solchen, welchen
die in einem konkreten Falle herbetgeführten Verhältnisse an die
Hand geben können.
Der Verfasser der zweiten Brochüre führt aus, daß die Etsen-
bahnpaptere ein Gegenstand der Spekulation werden mußten,
giebt zu, daß die Spekulation zur Wette geworden sei (S> 11),
so wie, daß die allgemeine Stimme von der Regierung
dringend eine Abhülfe der bedenklichen Zustände ge-
fordert habe (S. 13), meint aber, daß der Staat gleichwohl der
Sache ihren Lauf hätte lassen sollen, weil doch am Ende eine
Krisis eingetreten wäre, welche er, wenn sie keine gewaltsame
Erschütterungen mit sich führt, als naturgemäß und heil-
bringend erklärt (S. 14). Diese im Uebrtgen nickt näher mo-
tivirte Behauptung dürfte eben so wenig zu der Gattung triftiger
Argumente gehören, als die wettere Ausführung, daß der Staat
durch die Tendenz des Gesetzes dahin gelangen könne, zu einem
Polizeistaate zu werden, und daß das im §. 4 des Gesetzes an die
Mäkler gerichtete Verbot, Zeitkäufe in ausländischen Aktien-Un.
ternehmungen zu vermitteln, gegen daS Prinzip der Handels-
freiheit verstoße (S. 22). Der Verf. hat namentlich bei die-
sem letztem Vorwurfe gänzlich übersehen, daß die Verordnung in
Betreff der ausländischen Eisenbahnpapiere nur die Bestimmung
des Gesetze- vom 13. Mai 1844 wiederholte, und daß im Uebri«