Volltext : Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 4 (1842))

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Uebergang von den einzelnen Lehren deS CivilrechtS znm
Prozesse. Heise hat vielleicht daraus einen allgemeinen
Theil der Pandeetrn gemacht,^) Zachariä als allgemeine
praktische Lehren einen Theil davon an daS Ende seines
Werkes gestellt; Alle fühlen, die Theorie müsse hier mehr
thun als die theoretischen Gesetzbücher gethan haben.
ES gilt daher
1) nach einiger allgemeiner Einleitung über Gesetz und
Anwendung der Gesetze,
S) von den Personen zu sprecheNf die einen publicisti-
scheu Standpunkt haben, oder für die Partheicn auftrelen,
sodann
3) alle Handlungen und Wirkungen derselben zu be-
zeichnen, die von beiden sowohl außer dem Prozesse als in
dem Prozesse in der besonder» Beziehung Vorkommen, die
Rechte zu sichern, oder in den Vollzug zu setzen.
Dazu wird weder ein besonderes System, noch eine
große Weitläuftigkeit nöthig seyn, wenn nur der Zweck
erreicht wird, daß ein lebendes Recht in seiner Wirksam-
keit den Lesern dargestellt wird.
Bei den Personen und bei den Handlungen, welche hie-

3) Nur scheinen die allgemeinen Tbeile der Pandekten darin
zu weit zu gehen, daß sie neben den prozessualischen Ver-
hältnissen auch gewisse rein theoretische Verhältnisse zusain-
mensicllen, z. B. die Lehre von den Personen, welche zu der
vom Civilsiande gehört, die Lehre von den Sachen, welche
zu der vom Besitze und Eigenthum oder von den Obligatio-
nen gehöret, die Lehre vom tzrrthum, Zwang, Betrug, Be-
dingungen, welche sehr verschieden wirken, bei Verträge»/
Schenkungen und letztwiüigen Verfügungen. Diejenigen frei-
lich, welche den allgemeinen Theil von diesem Standpunkte
auffassen, wie namentlich jetzt v. Savigny, nehmen ihn <»
einem ganz andern Sinne. Sie wollen eine Art von Philo-
sophie über die speciellen Theile des Rechts geben, und ßo
leisten das Gute, daß sie z. B. das Wesen der Bedingungen bei
Verträgen und letztwilligcn Anordnungen, di« Wirkungen des
Zrrthums da und dort in der Sache und in den Beweggrün-
den überschaulich machen.
Ebendaher muß man die Bedeutung des allgemeine»
TheilS wohl kennen, und der praktische Theil von Zo-
ck« riä und der allgemeine Theil von Savigny stv»
gänzlich verschieden.

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