Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 4 (1842))

226 Einige Bemerkungen über die französ. Schriftsteller
von einem weniger zu einem mehr juristischen Verhält-
niffe in ganz zufälliger Art überzugchen.
§• 3.
Vor dem Code de procedure hatte man in Frankreich
1) den sequestre oder die recreance, d. h. ein Pro-
visorium, wodurch der Besitz Jemanden anvcrtraul, oder
dem Einen der Streitenden gestaltet wurde, die Sache wäh-
rend des petitorii zu behalten. Es ist dieses so etwas, wie
unser summalissimum '*).
2) Die reintegrande, wo bloS vorausgesetzt wurde,
daß der Kläger im Augenblicke der Spoliatton die Sache
gehabt habe, und wodurch man dem römischen interdioto
de vi am nächsten kam, und wobei man auch nicht so stren-
ge auf die Voraussetzungen des römischen Interdikts sah,
selbst dasjenige einschloß, waü im Cod, Just, unter dem Na-
men deö interdicti momentaneae possessionis vorkam. * * 4 5 6)
3) Die coraplainte — welche nichlS Andres ist als die
Störung in der germanischen saisine — daS ordinarium
deS deutschen RechtS, wenn wir die reintegrande daS sum-
marium nennen. Dabei halte man den Satz: complainte
sur complainte n’a lieu*), oder saisie sur saisie ne
vaut, mit andern Worten nach deutschen Rechten ist daS
Verhältniß rechtlichen Verfahrens, d. h. eben das bloS re-
lative Verhältniß zu Ende, und eü bleibt jetzt nur daS
petitorium des römischen RechtS, d. h. die Verjährung oder
daS jus auctoris übrig. Aber die Franzosen haben dieseS
nicht ausgesprochen, sondern folgende Sätze aufgestellt:
a) daß bei einem Besitze ohne materielle Veränderung deS
ObjcclS derjenige vorgche, welcher auf einen Besitz von
zehn Jahren sich berufen könne, während
b) bei einem Besitze, wo eine objektive Veränderung
(nouvellete) stangefundcn, der jüngste Zustand der bessere
fey.")

b) Pothier de la possession chap. XI, Nr. 105. la Prau<jue
d’Imbert cliap. XVI,
4) I, 4^6. n. Cod. 8. 4. andre Meinung hat bekanntlich hirk
v. Gavigny in seiner Lehre vom Besitz §. 43.
5) Henrioi, de Pansey chap. XLV1I.
6) Henrion de Panaey chap. XLVI.

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