Volltext : Gengler, Heinrich Gottfried Philipp: ¬Das deutsche Privatrecht in seinen Grundzügen für Studierende

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selbst  zu  ziehen,  und  die  Unterschiede  zwischen  Seiendem  und
Seinsollendem  sofort  zu  erkennen  vermag.  Den  Nichtfachmann  hingegen -
  würde  eine  Aufzählung  aller  bestehenden  Tarifsysteme  nur  ermüden ¬
  und  verwirren,  ohne  dass  die  Vergleiche,  die  in  jedem  einzelnen ¬
  Falle  gemacht  werden  müssten,  einen  Wert  für  ihn  besässen;
sein  Interesse  liegt  näher  dem  einen  Seinsollenden,  als  dem  vielen
Bestehenden.  Es  genüge  hier  die  allgemeine  Konstatierung,  dass  bei
Eisenbahnen  und  Schiffahrt  die  Wertklassifikation  und  zwar
bei  ersteren  ziemlich  entwickelt,  bei  letzterer  meist  nur  schwach
ausgeprägt  besteht.  Bei  beiden  ist  jedoch  die  Wertklassifikation
nicht  rein  in  Anwendung,  sondern  vermengt  mit  der  sog.  Taraklassifikation. ¬
  Bei  Telegraph  und  Post  ist  jedoch  die  Werttarifierung -
  erst  in  höchst  unvollkommenen  Ansätzen  in  Anwendung.
Die  Aufschläge,  die  bei  Wertangabe  von  Postsendungen  eingehoben ¬
  werden,  kommen  in  gleicher  Weise  auch  bei  Eisenbahnen
und  Schiffahrt  vor,  und  sind  nur  Prämien  für  eine  Wertversicherung
und  keine  Werttarifierung.  Zweifellos  ist  es  aber,  dass
die  Werttarifierung  auch  bei  Telegraph  und  Post  zur  Anwendung  zu
gelangen  habe,  wenn  die  Ergebnisse  der  bisherigen  Untersuchungen
über  Stellung  und  Aufgaben  der  Verkehrsmittel  und  über  die
allgemeinen  Grundsätze  für  ihre  Verwaltung  als  richtig  erkannt
wurden.  Allerdings  wird  dies  beim  Telegraph  gewisse  technische
Schwierigkeiten  bereiten;  denn  der  Wert  der  Telegramme  lässt
sich  nicht  nach  ihrem  Inhalte  und  Umfange  abschätzen.  Immerhin ¬
  werden  sich  aber  auch  hier  gewisse  Wertgruppen  umschreiben
lassen.  So  könnten  z.  B.  Telegramme,  welche  Preisnotizen,  Kursnachrichten -
  u.  dgl.  geschäftliche  Mitteilungen  in  Ziffern  enthalten,
wie  sie  in  der  Regel  nur  innerhalb  besitzender  Kreise  gewechselt
werden,  dadurch  erhöht  getroffen  werden,  dass  je  drei  Ziffern  im
Texte,  statt  je  fünf  wie  heute,  bereits  als  ein  Wort  zur  Berechnung -
  kommen.  Die  Dringlichkeit  muss  gleichfalls  als  ein  Kriterium ¬
  für  die  Wertbestimmung  telegraphischer  Nachrichten  angesehen ¬
  werden.  Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  sind  als  »dringend-
            
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