50 Zwei Bemerkungen zur Lehre von der culpa.
günstigmig gewisser Rechtsverhältnisse gleichsam eineAuSnahme
von der omnis diligentia gemacht werde / und daß folglich auch
diese Ausnahme nur in Betracht kommen kann/ wenn sich
der Begünstigte ausdrücklich darauf bezieht/ und derselbe/
wie dies auch bei den exceptiones als Rechtsmitteln der
Fall ist/ die factische Nachweisung liefert. Derjenige/ der
sich wegen Mangels an Beweis nicht exculpiren kann/ wird
wohl verurtheilt/ aber da auch die culpa lata gegen
ihn nicht bewiesen ist/ so können die Folgen der culpa
lata nicht gegen ihn eintreten/ z. B. hinsichtlich der Be-
stimmung der Quantität des Schadensersatzes nicht das
juramentum in litem. Insoweit könnte man dann auch
sagen/ daß die culpa in concreto nur als culpa levis an-
gesehen werde. Das Resultat ist: latior kann die culpa in
concreto insoftrne heißen/ als derjenige durchkömmt/ welcher
Nicht omnem diligentiam diligentis adhibirt hat — will
aber jemand/ welcher sich auf die culpa feines Gegners in
solchen Fällen/ wo nur culpa in concreto vrästirt wird,
beruft/ die Vortheile der culpa lata genießen, B. das
juramentum in litem, so muß er daö Daseun der culpa
lata auch beweisen; und dadurch/ daß dem zur Verantwort-
lichkeit Verbundenen der darauf/ daß er in eigenen Sachen
ebenso gehandelt hätte , gerichtete Beweis mißlingt, ist die
culpa lata noch nicht hergestellt 0.
Diese Betrachtungen lassen sich nirgends besser anschau-
lich machen/ als in dem Verhältnisse der Haftung des tutor
und seiner Erben. Wenn nämlich der tutor culpam in
concreto präftirt/ und der Erbe noch besser gehalten wird/
1. 4. D. de mag. conv. Non similiter tenentur he-
redes magistratuum, ut ipsi tenentur, nam n™ heres
tutoris negligentiae nomine tenetur: nam Magistra-
1) Daß einige Stellen bei dem tutor neben dem dolus von
der culpa sprechen, ist erklärlich, weil er mehr prästirt als
dolusi und sich durch einen Exculpationsbeweis von seiner
eoncrcten Verantwortlichkeit losmachen muß; aber ungenau
ist jedenfalls die 1. 7. Cod. arbitr. tut., wo ohne nähere
Rücksicht auf andere Stellen schlechthin vom culpa levis
geredet ist.