Zur Lehre von der Pupillarsubßitution. 3
hebt, indem man in dem idem in substituto Mio herede
servandum non est: das non nach einigen Handschriften
herauswirft.
Marcellus und Ulpian rässoniren ganz richtig: ihre
Entscheidung ist allen Rechtsgrundsätzen gemäß: denn da der
Pupille von seinem beneficium bereits Gebrauch gemacht
hat, so ist alles abgethan, sein Recht ausgeübt; der Sub-
stitut nimmt die Erbschaft an, wie er sie findet, als ein von
dem väterlichen ganz getrenntes Vermögen. Warum sollte
er weniger Recht haben als der Jntestaterbe des Pupillen?
Etwa blos deshalb, weil ihn der Vater zum Erben beru-
fen? Allein dies geschah ja im Interesse des Pupillen und
kann nicht gegen ihn angewandt werden: daher die Anspie-
lungen darauf in der L. 42. pr. Der hier berührte Einwurf
wird gemacht und widerlegt. Dazu kömmt: wenn der Sub-
stitut den Gläubigern des Vaters in jedem Falle nothwendig
verhaftet seyn sollte, so würde er sich hüten, die Pupillar-
erbschaft anzunehmen. Dann würde gerade eintreten, waS
selbst nach Javolenus in L.. 28. durch t»aö beneficium ab-
stinendi vermieden werden soll: das eigne Vermögen deS
Kindes würde auf seinem Namen (als ein vom väterlichen
unabhängiges) feil geboten werden. Um dies zu verhindern,
müssen also auch nach des Pupillen Tod dem beneficium
abstinendi alle Wirkungen gelassen werden. Anders wäre
es, wenn sich der Pupill vor seinem Tode noch nicht er-
klärt gehabt hätte. Dann würde, obgleich sich dieser auch
noch nicht immiScirt, dennoch der Pupillarerbe sich nicht
in seinem Namen von der väterlichen Erbschaft lossagen
können. Denn blos der Pupille war suus heres, und
hatte von einem ihm persönlich zuftehenden Rechte keinen
Gebrauch gemacht. Dies ist mit seinem Tode erloschen; daS
strenge Civilrecht behält feine Kraft: so daß der Substitut
entweder ausschlagen, oder beiden Erblassern succediren muß-
8. Der zweite Hauptfall ist: Der Puptllarfubstitut
ist auch als Erbe des Vaters eingesetzt. Hier fragt
sich: kann er die eine, z. B. die väterliche Erbschaft aus-
schlagen, und die andre, z. B. die pupillarische anuehmen,
und umgekehrt?
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