446 Zur Kritik der neuesten civilistischen Doetrinen.
s Ein zweiter Widerspruch liegt darin, daß der Depor-
tatus alS ein solcher genannt wird, dessen existimatio wegen
der aquae et ignis interdictio aufgehoben wird, während eg
nicht bloS nach der so eben angegebenen Stelle UlpianS
dem §. 2. Inst, de de capitis deminutione (2.16.) sondern nach
den Zeugnissen einer Menge Stellen bekannt ist, der depor-
tatus werde nicht servus poenae sondern verliere bloö die
Civitas.
Um den innern Widerspruch der Aeusserung des Callistratus
zu heben, hielten die früheren Ausleger sich an das Beispiel
des Deportatus und suchten die Worte i. e. cum libertas
adimitur entweder so zu verstehen, daß damit die libertas
civis romani d. h. die civitas gemeint sey (wie Otto zu
§■. 2. Inst. 1.16.), oder sie nahmen ihre Zuflucht zu einer Text-
verbesserung, indem sie entweder civitas für libertas fegten,
oder wie Marezoll S- 23. dag id est in ut est umän-
dern — auch statt veluti, vel uti setzen
Die Verthcidiger der neuen Lehre schlagen den umgekehr-
ten Weg ein: sie halten sich an die Regel und verwerfen
oder erklären anderst das Beispiel. —
Die andern Beispiele sprechen von Verurtheilten, die
servi poenae geworden: da sie aus der andern Klasse (als
plebeji) ad metalla verurtheilt wurden: entweder ist nun
das Beispiel des Deportatus, als eines Verurtheilten aug
der hLhcrn Klasse schlecht gewählt und deshalb nicht zu be-
achten, oder der Deportatus erleidet wirklich mehr als den
blosen Verlust der Civität, er wird unfrei.
Diese letzte Behauptung sucht nun Welcker mit großem
Feuer zu vertheidigen und stellt die durch den kaiserlichen
Despotismus eingeführte scheußliche Strafe der Deportation
als eine wirkliche Freiheitsstrafe dar. Ja es sey eine „Lüge"
welche die römischen Juristen selbst accreditirt hatten,
daß die deportatio eine Umwandlung des alten Exiliums ge-
wesen. S. 245. Zeile 4. v. unt. dann S. 347. v. oben in der
Note. Es werden sieben Gründe gegen die Möglichkeit
der früher« Behauptung angeführt; daß der zum peregrinus
gewordene civis keine Ehre mehr habe.
Wir mögten dazu noch einen achten fügen: nämlich die