Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 2 (1837))

Uebek das pericnlum obligationis speciei. 375
und nach diesem Unterschiede allein werden fich auch die
rechten Grundsätze für unsere Lehre finden.
Läugnen läßt fich im allgemeinen nicht, daß, wenn die
obligatio perfect ist, dieselbe erfüllt werden muß, und daß
man in voller Rechtsstrenge wohl auch dahin kommt,
daß das periculum bei der Erfüllung den Anspruch nicht
aufhalten solle. Das „impossibilum non datur obligatio“
geht nur soweit, daß eine obligatio über ein impossibile
ungültig ist, und jedenfalls den einen wie den andern obli-
gatu« befreit, selbst wenn fie formell gebunden wären: aber
dieser Satz bestimmt nicht, wie Wächter glaubt, über un-
sere Frage, d. i. über dasjenige, was nach der Perfeciion
der obligatio dazwischenkommt. Vielmehr ist der Gedanke,
daß das nach der Perfection eintretende periculum, wo
nicht besondere Verabredung etwas Anderes bestimmt, die
obligatio nicht verändert, die natürliche Regel. Casum
nemo praestat beißt, der Casus begründet keine Verän-
derung des juristisch Bestehenden weder für den einen noch
für den andern Theil.
Doch wir wollen uns in dieser gewöhnlich sehr verwirr- ‘
ten Lehre besonders kurz deshalb fassen, damit unsere An-
fichten um so leichter erkannt werden können, wobei wir
dann die Beweise Punkt für Punkt nachführen wollen.
Wir find nämlich des Dafürhaltens:
I. Das periculum bei der Kaufobligatio sey schlechthin
nach dem Gedanken bestimmt, daß die Kaufobligatio mit
dem Vertragsabschluß unwiderruflich fest und perfect ist 4),
und daher von dem emtor getragen werden muß, der es
auch nach der Natur des Geschäfts, weil er Geld, eine
höchst fungible und generische Sache gibt, allein fühlt.
Warum bei der locatio conductio, wo auch Geld gegeben
wird, das Resultat doch anders ist, wird «ub IV. gezeigt
werden.

4) Wenn die Perfektion nicht angenommen werden kann, ist
auch von keinem periculum obligationis die Rede, weil
keine obligatio besteht — es greifen daher hier andere Sätze
ein, z. B. casom sentit dominus oder impossibilum non
datur obligatio. 1. 8. pr. D. 18 6. VtzN dtM ENdsgtze
dieser Stelle weiter unten.

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