Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 2 (1837))

Neber bert gegenwärtigen Zustand des CkiMiNakröchtS rs. AK
-eS schlechten Stands -er Rechtsanwendung/ weu« dir Ge-
setze eines Volkes nicht ausreichend)/ und man sich an die
Trümmer deS Gerichtsgebrauchs/ -er Gewohnheiten und der
Meinungen halten muß '^)r cs ist ein Zeichen -er V-issen-
schaftslosigkeit- wenn man zufrieden ist- diese Trümmer mit
den lückenhaften Gesetzen zusammenzustellen '*). Im deutschen
Criminalrechte ist dieser Zustand nicht zu umgehen in Hin-
sicht auf die einzelnen Verbrechen und deren Bestrafung/
weil das Rcchtsmateriale aus verschiedenen Gesetzen
verschiedener Zeiten kommt: aber man muß jedenfalls
ausmerzen die Willkühr der Ansichten der Gelehrten und der
Praxis/ und das reine Gesetz/ so viel wie möglich auf einen
rationellen Standpunkt hingeführt/ zur Grundlage der Dar-
stellung nehmen 1T). In Hinsicht auf den allgemeinen.Theil
aber kann und muß die Philosophie wirken/ einmal in-
dem sie die Natur des Verbrechens zeichnet aus dem Prineip der
Strafbarkeit nach den sub- und objektiven Grundbedingungen/
und sofort die größere und geringere Strafwürdigkeit aus ver
Verschiedenheit der Übertretung des Strafgesetzes entwickelt
(I. Titel des allgem. TheilS); das anderemal indem sie
die Natur des Strafgesetzes nach dem Zwecke seiner Wirksam-
keit/ d. i. nach dem Systeme der psychologischen ZwangS-
theorie darstellt/ und zeigt/ wie/ wo eine Lücke im positiven
Rechte ist / durch getreue Constructio« dieser Theorie die
Lücke ausgefüllt werde (II. Titel). Also gibt eS keine
Analogie im Strafrechte/ also bleibt das positive Recht
in der Bestrafung nur wirksam, wo der Buchstabe deS Ge-
setzes herrscht/ und die Unbestimmtheit im Gesetze wird aus-
gefüllt durch die aus dem System des psychologischen Zwangs
abgeleiteten Grundsätze '*). Vorausgesetzt wird freilich/
daß dies System das allein wahre und immer herrschende
sey/ und daß auch die bestimmten Strafgesetze schon darauf
gegeben seyen. ^ Dann aber ist es erklärlich/ wie Fever-
ba ch seinen allgemeinen Theil auch den philosophischen nennen

15) Feuerbach §. 5. in der Anm.
16) Feuerbach §. 8. ». Nöte a.
17) Feuerbach §. 161.
18) Feuerbach §8» 102. ss.
16 *

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