Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 2 (1837))

240 Uebor den gegenwärtigen Zustand des CriminalkechtS je.
sätze von den Rcchtsquellcn auf diesen speciellen Theil der
Rechtswissenschaft theils Ln der historischen Entwickelung deS
Zusammenhangs der für ein bestimmtes Volks gegebenen
Nechtsquellen. In der ersten Richtung werden wir unS
alsbald in Beziehung auf die herrschenden Systeme näher
erklären: in der andern Richtung aber gehört hierher
I. die Geschichte der Elementarrechte für das deutsche
Strafrecht/ namentlich die Geschichte der römischen RechtS-
quellen, des Einflusses deS kanonischen Rechts/ und die
Grundzüge des germanischen Strafwescns der ältesten Zeit
bis zum zehnten Jahrhunderte
II. die Geschichte der Verbindung der Elementarrechte
zu einer wissenschaftlichen Einheit durch die italienische und
deutsche Praxis, durch die italienischen Schriftsteller und
durch den praktischen Geist/ welcher der Bambergensts an-
gehört;
III. die Geschichte des Strafrechts und der Strafrechts-
wissenschaft seit der Carolina.
Dagegen halten wir nicht nur für zwecklos/ sondern
auch für gehaltlos die Constrnction über den historischen
Gang der Strafrechtsausbildung bei allen Völkern, jenach-
dem sie/ wie man sagt, in ihrer Kindheit, in ihrer Jugend
oder in ihrem Mannsalter stehen , und wornach man das
System der Blutrache, der Composition und der gesetzlichen
Strafe als uothwendig aufeinanderfolgend erklären will.
Ab egg ist sogar soweit gegangen, daö philosophische System
und seine Entwickelung in diesem historischen Systeme nach-
zuweisen, und anzunchmen, daß, wenn das Rechtssystem
eines Volkes zu seiner Vollendung gekommen sey, gleichsam
die Philosophie des Rechts jetzt erst aufange, nach dem-
selben Gange, freilich wie eine Treibhauspflanze/ in einer
einzigen Generation alle Epochen des Völkcrlebens durchzu-
machen Wir können alle solche Constructionen nicht loben;
sie sind ohne Muster aus dem so reinen altclassischen Leben
— Spiele der Phanthasie, gefährlich für Studierende und
richtig beurtheilt von den Praktikern.

1 l) Wie herrlich werden wir hier durch die großen Arbeiten
unseres Pertz angeregt werden.'

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