310 Beitrag zur Geschichte des germanischen Rechts.
verschaffen. ES ist sowohl in Custis Excerpten, als in sei-
nen gedruckten Iaerboeken von Brügge sehr fleißig angeführt.
Von Vredius zahlreichen Schriften gehört hieher seine
1650 erschienene Flandria Ethnica, den Prodromus abge-
rechnet. Er schrieb da6 dicke Buch einzig um zu beweisen,
daß der Franeonatus das ursprüngliche Land der salischen
Franken gewesen (die Ripuarier setzt er nach Brabant).
Er verschwendet auf die Lösung dieser Aufgabe eine bewun-
dernswürdige Gelehrsamkeit; um —-> die Geschichte des Lan-
des van den Vryen verwirrt zu machen. Fast alle ande-
ren Historiker Flanderns schöpfen aus ihm, wie Gram-
maye, in den Antiquitates Flandriae und Sanderus
in der Flandria illustrata; besonders aber der Compilator
Veaucourt, der alle seine grundlosen Hypothesen zu ver-
theidigen sucht in seinen höchst geistlosen Jaerboeken van
den Lande van den Vryen. Brügge. 1785. 3 Bd. 8.
Ausser diesen Schriftstellern sind die Placaetbücher von
Vlaenderen, so wie die Coutume du Franc vom Jahre
1619 zu vergleichen, die frühere von 1127 ist leider nicht im
Drucke erschienen. Erstere steht bei Le Grand Coutumes de
Flandres, freilich mit einer sehr fehlerhaften französischen
Übersetzung. -Eine neuere Ausgabe des ftammändischen Tex-
tes erschien in der Sammlung aller flandrischen Coftumen
in Gent bei de Goesin. 1767 in 8.
Zum Schluffe nennen wir noch eine von uns benützte
Flugschrift , die sich auf der Genter Universitätsbibliothek
vorfindet, und mehrere sonst nirgends gedruckte Privilegien
des Frane enthält, nämlich: Bellexions sur les Privileges
et Coutumes du Franc de Bruges ä Foccasion du nou-
veau regiement du 6. Octobre 1706. Bruges 1707. 4.
§. 2. Blick auf die Geschichte der Chatelanie von
Brügge; chronologische Uebersicht ihrer Pri-
vilegien und Freiheiten^).
Der Burggraf von Brügge hatte gleich seinem andern
Collegen in Flandern ein bedeutendes Landesgebiet unter sei-
ner Aufsicht, in welchem er viele Lehen besaß und viele
6) Vredius 1. c. 126. Beaucourt Jaerboeken t. 3. p. 76,