444 Beilage V. Savignp über Prozeßzinsen.
b) die Zinsen ex causa judicati, weil derjenige, der
nicht die actio judicati in duplum austelli, gewiß die Zinsen
verlangen kann. Dagegen ist gewiß, daß die 1. 23. Cod. eod.
nicht blos auf Vertragszinsen sondern auch auf Verzugszin-
sen 4 5) anderer Ouantitätsobjeete, wie einer Geldforderung
geht. Daß aber die Zinsen bei andern Objecten unsicherer
Art in jeder Hinsicht sind, ist gewiß, und daß also hier ein
ganz anderer Beweis nöthig ist, wie bei einer Geldforderung:
daher incerti pretii ratio.
II. Wenn wir nun hiernach Prozeßzinsen, d. h. solche, die
von der res judicata ohne Verzug verfallen sind, überhaupt
nicht annehmen, so fällt von selbst Alles dasjenige zusammen,
was Savignp S. 145 — 148. über die Beschränkung der
Lehre angeführt hat. Wenn man nämlich die Zinsen vom
Anfänge des Prozesses nach der im vorigen §. gemachten Dar-
stellung datirt hat, so hat man wohl einsehen müssen, daß die
Verzugszinsen schon vor der litis contestatio mußten begrün-
det sepn, aber auch durch die litis contestatio nicht novirt
wurden, also auch nicht durch die litis contestatio selbst
Zinsen entstehen konnten, die früher nicht durch Vertrag oder
Verzug oder überhaupt durch das Interesse begründet waren. s)
Hier konnte man denn wohl auch auf den Gedanken kommen,
daß bei den condictionibus nie Prozeßzinsen laufen können,
weil vor dem Prozesse keine solche bestehen konnten: ebenso
konnte man auf den Gedanken kommen, daß, wenn die Geld-
forderung nicht liquid war, oder wenn dem Beklagten die
Retention ausdrücklich gestattet war, bis der Kläger einen ge-
wissen Beweis geliefert hatte (illiquider Anspruch) ein Verzug
nicht eintreten könne, also auch unter keiner Beziehung Zin-
sen gefordert werden durften.
8. 6.
Wirkliche Prozeßzinsen kann man in einer anderen Rich-
tung annehmen, wenn man auf die hereditatis petitio und
4) Warum Savignp die Stelle blos auf Vertragszinsen beziehen
will, ist gar nicht einzusehen.
5) So sind recht gut die beiden Stellen zu erklären: 1.35. I). 22. 1.
und I. 18. D. 46. 2