Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 6 (1848))

,398

Beilage II Mittelalterisches Recht.

§. 29.
Von der sententia und res Iudicata.
Will man die Identität einer Rechtsangelegenheit von den
Begriffen ableiten, die sich durch die Ausbildung des römi-
schen Aetionenspstems und die darin befindliche auf die Objec-
tivität und Subjectivität des Rechts sich beziehende Logik gebil-
det haben, so haben wir nichts dawider, daß man dieses die
positive Wirkung der Litis -Contestation und des Urtheils
nenne:51) will man aber behaupten, diese positive Function
sey dieselbe, welche dereinst in der Wechselwirkung der Litis -
Contestation und des Urtheils nach dem alten ordo judicii
lag, so müssen wir uns widersetzen, und wir widersprechen
daher nicht nur
a) jener Ansicht, welche behauptet, die negative und po-
sitive Function der alten litis contestatio bestünden noch fort
(obschon längst widerlegt) als auch
b) jener, welche annimmt, die negative Function sep
untergegangen, aber-
aa) die positive habe sich erhalten, (Savignp) ebenso
bb) sie habe sich sogar im justinianischen Rechte als
Formel aus Veralten litis contestatio erhalten, und
sey erst von den Canonisten verworfen worden. (Buchka,
Kierulff), denn, wenn es wahr ist, daß schon im justini-
anischen Rechte nichts mehr von der alten Formularjuriöprudenz
übrig war, so ist auch gewiß, daß von der Sache selbst nichts
übrig blieb, als eben dasjenige, was man allein aus den
Begriffsrechten der neueren Jurisprudenz ableiten
wollte52).
Will v. Sa vigny die Sache so nehmen, so sind wir
einverstanden, aber wir müssen dennoch anführen:
l) daß von dem Verhältnisse der res judicata zur litis
contestatio nichts kann abgeleitet werden; vielmehr unser
Prozeß auf Stadien beruht, also Alles von den Wirkungen

51) Wie uns scheint, hat Vrackenhöft Recht, wenn er dieses die
Identität der Rechtsverhältnisse nennt.
52) Leider hatte man zu Justinianis Zeit das System der Begriffe
wissenschaftlich noch nicht vollendet; aber es bestand de facto ;
tu der Doetrin wurde es erst begründet durch die bolognesische
Schule,

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