Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 3 (1839))

16. Ueber die Grundlage des Intestat-Erbsystems der Verwandten

Ueber die Grundlage des Intestat-Erbihstems
der Verwandten.
Bon Noßhirt.

hinsichtlich der inner« Verbindung der Verwandten gibt
cS bekanntlich zwei natürliche Syfteme:
s) das Gradualfystem, wie es im prätorischen Rechte
der Römer dargestellt ist/ nach den Tafeln/ die wir haben,
und wo außer der einfachen Reihe der DeScendemschaft und
AScendentfchaft ganz besonders fein die jrradus der Seiten-
verwandfchaft de- inferior und superior vrcko dargestellt
sind, wornach der fratris filius in der untern Reihe/ der pa-
truus in der oberen Reihe den dritten Grad bildet «. f. w.
b) DaS Lineal- oder Parentelensystem/ wornach der
fratris filius natürlich viel besser ist als der patruus, weil
jener in einer näheren Parentel oder Linie steht/ wie die-
ser. Der Bruders Enkel und Urenkel geht dem Großvater
unbedingt vor.
DaS Linealfystem ist gewissermaffen natürlich/ wo eine
AScendentensuccession nicht vorkömmt, wie bei der Successio«
der LehenSaznaren. In dem alten römischen Agnaten-Erb-
recht konnte sich dieser Standpunkt nicht auSbildeu, weil in
Keriäitatibus RichtS fueeefforifcheS war.
DaS Gradualfystem kann rein gar nicht bestehen, weil
bier die Collateralfchaft unnatürlich günstig hervortreten, al-
so gerade daS Princip der Parentel ««greifen würde.
Daß daS Erstere sich eher rein in der Anwendung den-
ken läßt, ist kein Zweifel, deshalb hat auch das österreichi-
sche Erbrecht in unserer Zeit der Constructio» und des Prin-
eipmäßige« so viele Anerkennung gefunden. UnS aber scheint,
daß JustinianS principloseS System der Novelle, hervorge-

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