Volltext: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 3 (1839))

180 Dom Vertragssystem« bei de» Römern.
ristische Erfindung, welche die ganze ursprüngliche Natnr-er
Stipulation änderte. Denn
a) wenn auch in den alten Formeln ausgedrückt war,
ob es sich von dem dolus promissoris oder stipulantis
handleob sich das redliche Benehmen auch auf die Erben
und auf andre dabey Bctheiligte erstrecken solle, ob derdo-
I»s bet der Abschließung deö Geschäfts oder auch später nicht
Vorkommen dürfe") u. s. w.; so genügte es zuletzt, daß man
die allgemeine Schlußerklärung hatte: dolus malus abesto ")
— wodurch in Beziehung auf beide Theile die Natur eines
bonae fidei negotii herbeygeführt wurde d h. wodurch zu Gun-
sten des stipulator Mt ContractSklage über den Buchstaben des
Vertrags hinaus zur Geltendmachung der Intention, oder
auch zur Aufhebung des Vertrags angenommen, und
zu Gunsten des promissor eine exceptio begründet wurde.
d) jede stipulatio wurde dadurch zur obligatio faciendi,
indem für daS Verschulden, die mora, und anderseits für
jede offenbar unbillige Geltendmachung der obligatio
eine rechtliche Wirkung begründet wurde. In der einen
Hinsicht mußte der promissor nicht bloß daS Recht au der
^ache gewähren, sondern auch biS zur Abgewährung fa-
ciendo et non faciendo haften; in der andern Hinsicht ent-
stand durch die allgemeine Bedeutung der exceptio doli")
eine gewisse Gegenseitigkeit
e) Ja, die ganze alte Unterscheidung zwischen dem dare
und favere, und der eigenen Wirkung der obligatio dandi
speciem; des certi, der condictio im Standpunkte des
VertragSrechts siel zusammen und blieb nur als Ruine
bei dem mutuum und andern Verhältnissen, wo keine causa
promissionis angenommen wurde. Daher verschwindet schon
manche Subtilität in den Pandeeten von selbst z. B- daß daS dare
rem suam ungültige Stipulation sey, nicht aber daS resti-
tuere, denn daS erstere muß im Sinne des letzteren verstan-
den «erden, und wo dieses nicht möglich ist, kömmt eS darauf
au, yb nicht im Sinne der PaeiSeeme«, eise aestimatio
53) I. 36. 38. K. 13. »22. §. 2. D. h. «.
5-1) abene, abfuturnmYe esse.
55) 1. 119. D. h. t.
Ü6) l. 56. V. h. r.

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