Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 3 (1839))

16 lieber bic Dcdentung bet stricti juris u. bonae fidei obligat, et.
fällt damit der Unterschied hinsichtlich der Qvcllcn der Obli-
gationen , ferner der Unterschied hinsichtlich dcS Gegenstandes
im dare, facere, certum, incertum, in genere et specic,
soweit er nicht in der Namr der Dinge begründet ist: die
Taxation ist ein allgemeines AuflösungSmittcl für alle Obli-
gationen oder, wie man sonst sagt, ihre Zurücksührung auf
daöid. <,««»<! intorcst. Die Bestimmung desselben an sich,
und nach Zeit und Orr geschieht überall nach den Grundsätzen
der b. f. obligationes und nicht wie bei dem strictum jus
nach der liii*contestntio. ES wird and) dadurch möglich,
das ganze formelle Prineip des römischen Obligationenrechts
aufzugeben und die Obligationen beliebig nach.ihrem Inhalt
zu elassifitiren. Selbst die Condictione» kann man hier leicht
einordnen, weil es die auS dem alten Recht stehen gebliebenen
Obligationen auf Zurückgabe sind, die nicht ex contractu
vel delicto kommen. Man kann sie also alS die Obligatio-
nen auf Zurückgabe nach allgemeinen RechtSgrund-
fätzen bezeichnen. Nur muß man in ihnen kein allgemeines
Prineip mehr suchen, sondern sie genau auf die Fälle hin-
führcn, für welche sie im römischen Recht bestimmt sind,waS
besonders für die condictio sine causa von großer Be-
deutung ist.
Durch diese Darstellung haben wir soviel gewinnen wollen,
daß man einsche, wie manche Lehre» im Obligaiionenrechte
gleich vornherein in ihrer Entstehung und Ausbildung ge-
hörig begriffen werden müssen, damit nicht durch einen «n-
passenden Gegensatz der stricti juris und b. f. obligationes,
durch falsche Erklärung der Stellen über Stipulationen,
durch Mißverständnisse über die alte Bedeutung der litis con-
testatio u. f. w. der Standpunkt unsrer Forschung ver-
rückt werde. Wir wollen eine Anwendung von der Sache
für die Lehre von der mora machen, indem wir eine kurze
Kritik zu dem neuesten Werke darüber schreiben.
I.
Muß in der mor> eine cjolpa seyn?
Bekanntlich ist darüber viel gestritten, und «an sehe zu- -
letzt Madai von der mora §. 2. — Die Sache ist wichtig,
denn sie gehört zur Natur der mora. Bei den stricti juris
obligationibus unterschied man

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