Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 3 (1839))

1 Uf lieber Studium Illid Alnvciidiina des badischen Landrelbts.

carenstand den kräftigsten Baum einer Jurisprudenz pflegt,
wo in einem Jahre mehr LebenSlenntiiiß zu erlangen ist
alt* andernorts in einem ganzen Verein nnd wir — in Baden
- sollten nicht den größten Gefahren anSgeseht seyn, wenn
wir unS von der dem scheu Wissenschaft entfernen/ und anö
rmS selbst AlleS machen wollen ? .s>iU man dereinst geklagt,
alS daS römische Recht auf den Herrschertdron gesetzt wurde,
inelstenö deshalb, weil man eS nicht anznwenden wußte, so
gilt diese Klage unter gleichen Beziehungen auch für daS
reeipirte franz. Recht. Aber wir wiederholen nochmals: wir
scheuen die v. Savigny gefürchteten Verwickelungen nicht,
denn etwas Fleiß mehr, und der Geist har zugleich eine neue
Wurzel seiner Bestrebungen, Vergleichungen gefunden, und
daS ererbte Recht ist uns nicht einmal genommen. Aber
sichen müssen wir auf dem Boden, auf welchem die Verfer-
tiger des Code standen, sowohl in der Erkenntnis des römi*
schcn RechtS, als der Gewohnheiten: und da wir uns nichts
wie im gemeinen deutschen Rechte, auf Compcndien ver-
lassen können, da in Frankreich die Casuistick den Baum
zu sehr in daS Ueppig-Unfruchtbare treibt, da ferner selbst
einzelne deutsche Gelehrte ihr Heil bei der Interpretation
des Code mehr im subjectiven Rationalismus suchen, wobei
ihnen jedoch die deutsche Erziehung nnd Wissenschaft sehr zu
Statten kömmt, so ist der Weg in der Anwendung des Land-
rechts immerhin ein sehr gefährlicher. Die größte Gefahr
liegt darin , daß man in eine badische Casuistick fällt, welche
zur Literatur emporstrebend, und zünftig wirkend den rechten
Weg gänzlich absperrt. Sehr lobenswerth ist der Eifer
einzelner Praktiker, daß sie sich schriftstellerisch versuchen,
aber sonderbar ist eine andere Erscheinung, daß, während
die deutschen Buchhändler darüber klagen, keine juristischen
Werke in Baden abseyen zu können, umgekehrt die badischen
praktischen Schriften auch nicht in das übrige Deutschland
gehen. Davon nehmen wir nur aus die bekannten Jahr-
bücher voü Hohnhorst, welche wegen des darin wehenden
Geistes der berühmten altpraetisch - deutschen Schule, beson«
derS von den Germanisten und Criminalisten geachtet wurden.
Die ebenerwähnte Erscheinung hat einen und denselben Grund,
die Ansicht, daß von den Pandektisten nichts z« lernen fey,

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