Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 5 (1844))

lieber (Jeffion und actione* utile*.

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denn sie ist jedenfalls mehr als Kauf und Schenkung, weil
ein neuer Gläubiger entsteht, der außerdem auch bei dem Kaufe
und der Schenkung nur durch Delegation, d. h. durch beikom-
mende Einwilligung des Schuldners hätte entstehen können.
Die Cession hat Analogien, ist aber ein eigenes Institut,
entstand auf der fictio des Mandats, gibt aber eine eigne
und für sich bestehende actio utilis. Das Mandat war hie
und da die occasio d. h. die Veranlassung zur Constructio«
der cessio; die cessio selbst aber ist ein ganz eigenes Insti-
tut, und keineswegs ein Mandat. Mühlenbruch verwech-
selt die NaMr der Sache mit der historischen Veranlassung.
§. 3.
Von den sotiones utiles.
Im Corpus juris kommen zwei Arten von actiones
utiles vor:
a) fictitiae, d. i. die ursprüngliche Bildungsform, wo
ein Uebergangspunkt zur directa gesucht wurde,
b) in factum, wo aus innerer Billigkeit in späterer Zeit
eine Klage gegeben wurde.
Offenbar hat Mühlenbruch darin Recht, daß die Ces-
sion in der ersten Richtung entstand; auch hat er darin Recht,
daß jetzt quoad formam auf den Unterschied der actiones
directae et utiles nichts mehr ankömmt, weil die formulae
abgeschafft sind, aber darin hat er nicht Recht, daß der Auf-
trag und die Cession keine zwei verschiedenen Institute auch
heutzutage seien, daß folglich die Cession ein bloßer Auftrags-
vertrag sey, wohin ihn niemals die Römer, dagegen allerdings
viele Neueren gestellt haben.
Die Tradition ist auch ein Vertrag, aber sie gehört bei
den Römern nicht zu den Verträgen, weil sie als Erwerbart
des Eigenthums gilt: die Cession ist auch ein Vertrag, aber
auch sie ist nicht unter den Verträgen aufgestellt, weil sie bloß
eine Bedeutung bei den Klagen hat. In dieser Richtung hätte
man die Cession mit der Tradition zusammenstellen können,
aber man hätte sie deßhalb nicht zu einer Ouasitraditio machen
müssen. Im klebrigen ist diese Meinung nicht verwerflicher,
als wenn man die Cession zu einem Mandate macht, und aus
diesem uncigcntlichen Verhältnisse ihre Folgen ableiten will.

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