Metadaten : Neueste landschaftliche Bibliothek für Baiern (Bd. 1 = H. 1-4 (1802))

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Konkurrenz  kein  Recht  haben,  die  Form  der  bisherigen
Landtage  einseitig  abzuändern;  die  Bestimmung  der  Form
des  künftigen  Landtages  hängt  von  der  Regierung  nur
so  weit  ab,  als  sich  die  Stände  dadurch  nicht  gekränkt,
und  an  der  freien  Untersuchung  der  vorkommenden  Staatsangelegenheiten -
  gehindert  finden.  Sobald  das  bisherige
Staatsgrundgesetz  abgeändert  werden  soll,  so  kann  nach
dem  hier  anwendbaren  natürlichen  Rechte  von  dem  Regenten -
  bei  dem  neuen  Vertrage  den  Ständen  als  Mitkontrahenten -
  die  Vertragsart  nicht  einseitig  vorgeschrieben  werden. -
  Betrachtet  man  besonders  die  Gründe,  aus  welchen -
  Herr  Referendair  von  Uzschneider  eine  Ausnahme
von  der  allgemeinen  Regel  machen  will,  so  sind  sie  nur
besorgliche  Unordnungen,  die  von  vereinigten  Güterbesitzern -
  nicht  erwartet  werden.  Wenn  in  den  Beratbschlagungen -
  ein  System  aufgestellt  ist,  so  kann  die  oberste -
  Polizei  mit  leichter  Mühe  Ordnung  erhalten.  Durch
den  Vorschlag  der  schriftlichen  Vernehmung  werden  die
Stände  vereinzelt,  ihre  Kraft  gelähmt,  und  sie  zu  unbedeutenden -
  Maschinen  herabgewürdiget.  Der  Gemeingeist
würde  verschwinden,  und  die  Mehrheit  der  Stimmen
auf  eine  sehr  zufällige  Art  entstehen:  denn  nicht  alle
Stände  sind  von  der  Landesverfassang  hinlänglich  unter  =richtet, -
  und  das  unterrichtende  Benehmen  wäre  abgeschnitten. -
  Wenige  haben  reines  und  richtiges  Gefühl
für  das  allgemeine  Beste.  Eine  allgemeine  Vereinigung
kann  erst  das  Gute  bezwecken:  die  Stände  sind  nicht
mehr  Verfechter  ihrer  eigenen  Privilegien,  sondern  Repräsentanten -
  der  Nazion;  welche  neue  Bestimmung  selbst
nur  Wenige  aus  den  Ständen  kennen,  die  noch  immer
glauben,  daß  sie  bloß  Stände  wären,  um  ihre  althergebrachte -
  Rechte  zu  sichern.  Versammlung  an  einem
Vorage:
Universitäts
Max-Planck-Institut  für
Bibliothek
DFG
europäische  Rechtsge
Rostock
            
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