Volltext : Enunciata et Consilia Juris Unterschiedener Rechts-Gelehrten, Berühmter Facultaeten und Schöppenstühle, Uber besondere und im allgemeinen Leben vorfallende merckwürdige und dubiöse Casus ([Bd. 4 = ] St. 25/32 (1727/29))

der  Legitimae.
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putatur,  l.  f.  ff.  de  suis  &  Legitim.  haeredib.  I.
pactum  8.  C.  de  Collat.  Dahero  also  in  gegenwärtigem -
  Fall,  wenn  Herrn  Requirentis  Frau
Mutter  zu  Abforderung  dergleichen  nachtheiligen -
  Verzichts  von  Herrn  Requirente  zu  der  Zeit,
da  diese  ihme  in  seiner  Noth  und  Arrestirung
helffen  sollen,  um  so  weniger  zu  Verkürtzung
dessen  Legitimæ  und  deren  Supplementi,  etwas
zu  Recht  beständiges  abfordern,  und  gleichsam
damit  deren  hinkünfftige  Exigirung  contra  jura
benachtheiligen  sollen,  per  Nov.  115.  cap.  5.  arg.
l.  55.  ff.  de  Leg.  1.  Carpzov.  p.  3.  Const.  12.  def.
8.  &  9.  welcher  Ursachen  halber  dann  bey  uns
kein  Zweifel  mehr  furwaltet,  daß  nicht  Herrn
Requirentis  Geschwistere  schuldig,  von  dessen
Mutterlicher  Erbschafft,  nach  Edirung  der  angefragten -
  juratae  Specificationis  die  Legitimam
und  deren  Supplementum  heraus  zu  geben.
Welches  zum  verlangten  Rechtlichen  Gutachten, -
  wir,  unter  unserm  grössern  Facultäts=Insiegel -
  ohnverhalten  seyn  lassen  wollen.
So  geschehen  Altdorff  den  -.  Julii,  1716.
Decanus  und  andere  Doctores
der  Juristen-Facultät  bey
Nuͤrnbergischer  Universität -
  allhier.
CXXXVI.
Max-Planck-Institut  für
Vorlage:
LBMV
Günther  Uecker
DFG
europäische  Rechtsgeschichte
            
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