Volltext : Enunciata et Consilia Juris Unterschiedener Rechts-Gelehrten, Berühmter Facultaeten und Schöppenstühle, Uber besondere und im allgemeinen Leben vorfallende merckwürdige und dubiöse Casus ([Bd. 4 = ] St. 25/32 (1727/29))

Von  Verzicht
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zu  deferiren,  und  sie  dießfalls  zum  eigenen  Richter -
  und  Zeugen  zu  machen,  l.  35.  &  l.  38.  ff.  de
jürejurand.  wenn  auch  gleich  darmit  deren  Astimation -
  einigen  Nachtheil  befahren  solte,  cum  &
in  causis  famosis  juramenti  delatio  obtinere  valeat
arg.  l.  3.  §.  1.  l.  28.  §.  4.  l.  9.  §.  2.  fl.  de  jurejur.
nec  non  sufficiat,  quod  cardo  negotii  in  hujusmodi -
  delatione  juramenti  super  inductione  matris -
  versetur.  Vultej.  de  judic.  Lib.  3.  cap.  4.
num.  20.
Hieraus  sich  nun  auch  die  Erörterung  der
Zweyten  Frage  von  selbsten  dahin  ergiebet,
daß  solcher  dem  Herrn  Requirenti  bey  seiner
damaligen  Arrestirung,  gegen  die  vorgeschossene
1200.  Fl.  Kayserl.  abgenommene  Verzicht  und
Revers  gantz  nicht  versaͤnglich  seyn  könne,  weiln  er
theils  extra  hanc  necessitatem  arresto  constitutus,
diesen  Verzicht  nicht  von  sich  gegeben,  sa  auch  dessen -
  Frau  Mutter,  ausser  der  Verleitung  hierzu,
solchen  von  ihme  wol  nicht  exigiret  haben  würde,
Dn.  L.  Bi  de  Lyncker.  Respons.  139.  n.  22.  &  23.
mithin  also  auch  ihme  allhier  zu  statten  kommen
muß,  was  in  l.  35.  5.  1.  C.  de  Inoffic.  Testament.
circa  filium  certam  pecuniam  a  patre  accipiente
&  Legitimae  renunciante  dießfalls  constituiret  zu
lesen,  daß,  ohnerachtet  dieses  Pacti,  ihme  seine  Legitimam -
  oder  deren  Supplementum  zu  suchen,
rechtlich  erlaubet  seyn  musse;  Siquidem  tale  pactum -
  cum  parentibus  initum,  ne  legitima  ejusque -
  Supplementum  petatur  in  se  irritum  de  jure
puta¬Max-Planck-Institut
  für
Vorlage:
LBMV
Günther  Uecker
D
europäische  Rechtsgeschichte
            
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