der Legitiox.
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quod met. caus. Wesenbec. Vol. I. Consil. 43.
n. 156. & Dn. L. B. de Lyncker, Cent. 7. Decis.
631. fere circa init, & Cent. 14. Decis. 1336 in
fin. und da auch der Hr. Requirente gleich sub clausula -
juramenti seiner Legitimae damals renunciret, -
kan ihme jedoch auch solches um deßwillen
nicht hinderlich fallen, zumaln wenn durch die vorhabende -
Delationem juramentorum sich die boßliche
Inducirung dessen Frauen Mutter zu solcher ungewöhnlicher -
unter einer Eydes=Formul ihme,
Herrn Requirenti, als leiblichen Sohne, in seiner -
Arrestirung vorgelegte Verzicht dessen Legitima -
sich finden und veroffenbaren solte, als
dergleichen sich auch fast aus dessen ungewohnlichen -
Verwahrungen und Clausuln folgern
lassen will, indeme diese Renunciation mit verschiedenen -
sonsten unter Eltern und Kindern gar
nicht gebraͤuchlichen, noch auch der Vermuthung
beyderseitiger Liebe und Treue wegen, in einigerley
Weise convenablen Cautelen allzubedencklich verfasset -
zu befinden, da ein Sohn nicht leicht des
Nutter seiner Legitimae maternae halber sub Juramenti -
Formula zu renunciren angehalten wird,
noch eine Mutter auch solches von ihm zu erheischen
pfleget, wordurch dann also auch hieraus dero
Verleitung von andern etwan hierbey ihres eigenen -
Vortheils wegen interessirten Personen, fast
ohnschwer zu vermuthen stehet, On L. B. de Lyncker, -
Respons. 139. n. 22. & 23 und dannenhero es
um so weniger Bedencken haben will, diesen so
solchen glaublichen veranlasset, darüͤber den Eyd
LBMV
Max-Planck-Institut für
Volage. 7
Günther Uecker
europäische Rechtsgeschichte
DF