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geschah jedoch nicht durch ein eigenes Gesetz, sondern ¬
vielmehr bei Gelegenheit des mit verfassungsmäßiger Beistimmung ¬
der Landstände zur Abstellung mehrer in dem untergerichtlichen ¬
Verfahren über hypothekarische Klagen und bei
Zwangs=Versteigerungen wahrgenommenen Mängel, gegebenen
Gesetzes vom 24. Juli 1834, §. 19, und man wird gewiß mit
mir darüber einverstanden sein, wenn ich die zuerst genannte
Verordnung mit ihren Zusätzen als eine solche hinstelle, welche
der Kurhess. Gesetz=Sammlung zur Zierde gereicht, und allen
Erfordernissen, welche billigermaßen an die Legislation gemacht
werden können, entspricht, indem sie auf eine zweckmäßige Weise
den ernsten festen und raschen Gang der Vollstreckung anordnet, ¬
dem öffentlichen Credite Sicherheit gewährt, der sonst so
häufig vorgekommenen Proceß=Verzögerung vorbeugt, und dennoch =
auch auf die außerordentliche Lage eines von Zahlungsmitteln ¬
noch nicht völlig entblößten und Schonung verdienenden
Schuldners, theils durch Gestattung geräumiger Fristen, theils
durch Anwendung großer Sorgfalt für die Erzielung des höchstmöglichen ¬
Erlöses, die geeignete Rücksicht nimmt.
Diesen Vorbemerkungen will ich nunmehr eine specielle
Beleuchtung der höchst interessanten Verordnung vom 5. Oct.
1821 in ihren wesentlichen Bestimmungen folgen lassen, und
sodann Einiges über das Gesetz vom 24. Juli 1834 und die
dadurch eingetretenen theilweisen Verbesserungen und Erläuterungen ¬
des Zwangs=Versteigerungs=Gesetzes hinzufügen.
Die Bestimmungen, welche in der Zwangs=VersteigerungsVerordnung ¬
vom 5. October 1821 enthalten sind, lassen sich
auf folgende Hauptsätze zurückführen:
I. Daß jeder Zwangs=Versteigerung eine durch beeidigte
Schätzer vollführte Taxation 13) vorausgehen muß. §. 1.
*) Siehe auch I. G. Wagner, Grundzüge der Gerichtsverfassung
in Kurhessen, 2te Aufl. Marburg 1827. §. 329-346 und Nachtrag ¬
hierzu, Cassel 1833, zu §. 329, 332, 338, 339, 41, 43, 44.
15) Bei dieser Taxation soll, was insbesondre die Gebäude betrifft,
nicht etwa das Capital, welches deren Erbauung gekostet haben