Full text: Neueste juristische Literatur (1776, Bd. 1. Ostermesse (1776))

Winckleri Orat. de M. Luthero ICto. 165 
nicht so ganz richtig zu seyn. Wir 
vermuthen, daß bey den Römern die 
Verstümmlung der Glieder für ein hö¬ 
heres Verbrechen gehalten worden sey 
als der Selbstmord, wenigstens zur Zeit 
der freyen Republik und unter den er¬ 
sten Kaisern.  Mußte nicht in den Au¬ 
gen einer kriegerischen und tapfern Na¬ 
tion ein Soldat, welcher sich die Fin¬ 
ger abhieb, um sich zu Fortsezung der 
Kriegsdienste untüchtig zu machen, das 
abscheulichste, das veräͤchtlichste Geschoͤpf 
seyn? Und wird nicht ein muthiger Römer 
das Kadaver eines Selbstmörders mit 
gleichgültigerem Blik angesehen haben, 
als jenen Feigen, dessen verstümmelte 
Hand ein ewiger Beweis seiner Schan¬ 
de und Niederträchtigkeit bleibt? 
Die angehängte Rede von Luthern ist den 
24. Oct. 1765. zu Leipzig gehalten wor= 
den. Es ist darinn sowol durch über¬ 
zeugende Beyspiele als durch analogi¬ 
sche Schlüͤsse bewiesen worden, daß Lu¬ 
ther in verschiedenen Theilen der Rechts= 
wissenschaft kein Fremdling gewesen seyn 
müs¬ 
L3 
Volage: ULs 
Max-Planck-Institut für 
Universitäts ur 
europäische Rechtsgeschichte 
Landesbibliothek Darmstad
	        
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