Winckleri Orat de M. Luthero ICto. 163
vertheidigten, oder ohne hinlängliche juristi¬
sche Kenntnisse rechtliche Geschäfftsaufträge
übernahmen, war er nicht gut zu sprechen.
Er sezte auch zu Eißleben verschiedne Jrrun.
gen, welche zwischen den Grafen von Manns..
feld und ihren Unterthanen, auch den Unter=
thanen selbst untereinander obwalteten, aus=
einander. Die Streitigkeiten betrafen das
Patronatrecht, die Amtsführung und Besol =
dungen der geistlichen Diener, den Gerichts=
stand in Matrimonialsachen, den Besiz eini=
ger Bergwerke u. s. w. mithin sezte eine glük=
liche Vermittlung und Beylegung derselben
keine geringe Einsicht in die Rechtswissen.
schaft voraus. Es ist auch ein öffentliches
Vergleichsinstrument hieruber aufgesezt und | |
von Luthern und Doktor Justus Jonas un= | |
terschrieben worden, und dieses Jnstrument
wird noch bis auf den heutigen Tag als eine
gesezliche Richtschnur in Ansehung jener An=
gelegenheiten beobachtet.
Eine juristische Ausführung vom Selbst=
mord und dessen Bestrafung könnte zu
keiner bequemern Zeit an das Licht ge=
tretten seyn. Wir wünschten nur daß
sie in teutscher Sprache abgefaßt wäre,
um
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Volage ULs
Max-Planck-Institut für
tersitäts un
europäische Rechtsgeschichte
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