Jre
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er die Gründe so vorbereitet, daß man
hinlänglich daraus abnehmen kann, wie
eine regelmässige, mit den Reichsgese¬
zen, ihrer Analogie und der Verfassung
beyder höchsten Reichsgerichte überein=
stimmende Entscheidung ausfallen müsse.
NENEN
VIII.
Johann Heinrich Kirchhofs, ICti. Sr.
Königl. Majestät zu Dännemark und
Norwegen re. bestallten Justizrath, wie
auch Sr. Kais. Hoheit des Großfürsten
aller Reussen bestallten Hofgerichtsad=
vocaten, Abhandlung von den Weyh=
nachts- und Neujahrsgeschenken. Wis¬
mar und Bützow 1775. 108 S. in 8.
Ganz unter aller Kritik ist diese Schrift.
Die wenigen juristischen Lehrsäze, die sie
in sich schließt, sind theils zu trivial,
theils zu unbestimmt, als daß es sich
der Mühe verlohnen würde, sie hieher
zu schreiben.
IX.
Vortage. ULE
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte
inive theothek D