Volltext : ¬Der Rechtsgelehrte (Bd. 1 = No. 1/22 (1781))

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vom  Geiste  der  Kriminalgeseze  und  von  dem
Versuch  der  gesezgebenden  Klugheit,  Verbre=  |  |
chen  one  Strafen  zu  verhüten  rc.  waren  bishero
nur  noch  dieinzigen  Helden,  di  mit  mer  oder  weniger -
  herkulischer  Kraft  dieser  Hidrälerneä  des  peinlichen -
  Rechts  empfindliche  Wunden  beibrachten.
Und  zu  disem  kleinen  Häufgen  gesellt  sich  nun  noch
in  unsern  Tagen  dermenschen  freundliche  Verfasser  |  |
bemelden  Pakets  für  Fürsten,  um  sein  Scherflein
gleichfals  zum  Besten  der  leidenden  Menschheit
beizutragen.  Di  Absicht  des  Hrn.  Cremeri  als
Verfassers  dises  gegenwärtigen  und  noch  eines
andern  kleinen  Werkgens  betitelt:  Gesellschaft=  |  |
bändgen  zum  Paket  für  Fürsten,  ist  löblich  und
zugleich  ädel.  Er  sucht  damit  den  Beweisen  des
Bekkaria  aus  der  Natur  auch  di  aus  der  geoffenbarten -
  Religion  den  Drachmenen  wider  ire  Todesstrafen -
  an  di  Seite  zu  sezzen,  und  wir  wünschen -
  dem  Hrn.  Verfasser  zur  Belonung  seines
sauften  Menschengefüls,  daß  seine  gesunden
Grundsäzze  bei  den  Grossen  der  Erden  mögen
Eingang  finden.  Si  verdinen  wenigstens  näher
geprüft  und  in  Erwägung  gezogen  zu  werden.
Wir  wollen  einige  Stellen,  di  uns  besonders  auffallend
waren,  hir  auszeichnen,  um  unsern  Lesern  einen  Begriff
von  dem  Gang,  welchen  der  Verf.  nimmt,  zu  geben.  Seite
6  und  folgende,  heißt  es:  unter  den  Gesezen,  di  der  Schöpfer -
  in  di  Natur  drükte,  ist  das  erste:  di  Selbsterhaltung,
die  Beförderung  seines  und  der  Gleichartigen  Wol;  aus
welcher  di  Freiheit  entspringt,  sich  zu  verteidigen  und  di
—
Max-Planck-Institut  für
Universitätsbibliothek
von:
europäische  Rechtsgeschichte
AAugsburg

DFG
            
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