Volltext : Kritische Staatsbetrachtungen (Th. 3 (1771))

Beylage.
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stimmten  ersten  Termini  anzurechnen  zu
gänzlicher  Vollbringung  des  Vergleichs=  =geschäfts -
  angesetzet,  von  dessen  Erfolg  sowohl -
  als  auch  in  dessen  ohnverhofter  Entstehung -
  an  Jhro  Kaiserl.  Majest.
von  dem  Herrn  Churfuͤrsten  ein  schleuniger -
  Bericht  erstattet,  und  hierauf  die
weitere  deren  Reichssatzungen  nach  zu  erlassende -
  obristrichterliche  Verordnungen,
ohne  sich  von  dem  Ort  der  Execution  zu
entfernen,  erwartet  werden.
2to  In  simili  rescribatur  quoque  an  die  ausschreibende -
  Hrn.  Fürsten  des  Fränkischen  |  |
Creyßes.
3tio  Wird  der  Niederrheinischen  Reichsritterschaft -
  ihr  ohnbedachtsames  Benehmen -
  wegen  der  bey  denen  Executionshöfen
anverlangten  Abruffung  der  Executionscommißon -
  in  Kaiserl.  Ungnaden  verwiesen; -
  und  dieselbe  alles  Ernstes  ermahnet,
den  dieselbe  sowohl  pro  præterito  als  futuro
betreffenden  Kösten  Antheil  ohnweigerlich
zu  entrichten.
4to  De  reliquo  ponantur  Commissarische  Berichte -
  de  præs.  14ten  Jan.  &  14ten  Febr.
an.  curr.  cum  reliquis  Exhibitis  interim
ad  Acta.  Et
1to  Fiat  Votum  notificatorium  ad  S.  S.  C.
Majestatem.
4*4
—
Bibliotheken  der  Stadt  Mainz
Max-Planck-Institut  für
Wissenschaftliche  Stadtbibliothek
DI
europäische  Rechtsgeschichte
            
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