Inhaltsverzeichnis : Kusenberg, Otto: Entstehung und Beendigung des Bergwerkseigentums nach dem in Elsaß-Lothringen geltenden Rechte

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Rechtsverhältnisse  zwischen  den  Bergbautreibenden  u.  Grundbesitzern.
ßischen  Berggesetzes  den  Bergbautreibenden  ein  Entschädigungsanspruch ¬
  gegen  die  öffentlichen  Verkehrsanstalten  überhaupt
nicht  zustand.  Wenn  nun  auch  heute  dem  Bergwerksbesitzer
gegen  die  Ausführung  öffentlicher  Verkehrswege,  zu  deren
Anlegung  dem  Unternehmer  das  Enteignungsrecht  verliehen
worden  ist,  ein  direktes  Widerspruchsrecht  nicht  zusteht,  so
sollen  doch  die  Interessen  des  Bergbaus  nach  Möglichkeit  bei
der  Wahl  der  Trace  geschont  werden.  Ist  eine  Ausgleichung
der  Gegensätze  nicht  möglich,  so  muß  ebenso  wie  das  Grundstück ¬
  dem  Bergbau,  so  der  Bergbau  der  geplanten  Verkehrsanstalt ¬
  bezw.,  wie  schon  an  anderer  Stelle  im  Anschluß  an
die  Ausführungen  von  Leoni  und  Mandel  betont  wurde,
einem  anderen,  im  Interesse  der  Allgemeinheit  zu  errichtenden
Bauwerk,  z.  B.  einer  Befestigungsanlage,  weichen.  War  indessen ¬
  der  Bergwerkseigentümer  zu  seinem  Betriebe  früher  ermächtigt, ¬
  als  die  Genehmigung  der  Anlage  erteilt  ist,  so  hat
derselbe  gegen  den  Unternehmer  einen  Anspruch  auf  Schadensersatz. ¬

Der  Regierungsentwurf  wollte  auch  dem  jünger  berechtigten ¬
  Bergbautreibenden  diesen  Schadensersatzanspruch  einräumen, ¬
  doch  wurde  auf  Veranlassung  des  Herrenhauses  der
preußische  Gesetzestext  in  seiner  auch  für  das  Reichsland  übernommenen ¬
  Fassung  festgestellt.  Selbst  der  Anspruch  des
älteren  Bergwerkseigentümers  ist  nur  ein  sehr  beschränkter,
nsofern  als  auch  dieser  nur  Schadensersatz  für  die  Herstellung ¬
  sonst  nicht  erforderlicher  Anlagen  in  dem  Bergwerke
oder  für  die  sonst  nicht  erforderliche  Beseitigung  oder  Veränderung ¬
  bereits  in  dem  Bergwerk  vorhandener  Anlagen  verlangen ¬
  kann.  Entschädigung  wird  also  nicht  für  lucrum
            
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