Full text: Staatswissenschaftliche und juristische Litteratur (Jg. 2, Bd. 2 (1795))

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Der Satz des Unterwerfungsvertrages druckt daher 
nichts anders aus, als die praktische Idee der bürgerli¬ 
chen Freyheit. Durch diese, wie Rez. überzeugt ist, ein¬ 
zig richtige Auslegung der Grundverträge des Staats kann 
man zugleich die Thorheit des Gemeinspruches: das ist zwar 
so in der Theorie, aber in Praxi nicht brauchbar, aufde¬ 
cken und es deutlich machen, daß man vielmehr diesen Ge¬ 
meinspruch umkehren könne und müsse, daß nehmlich diese 
(und andre moralische oder juridische) Ideen allerdings prak¬ 
tische, aber freylich noch keine theoretische Realität 
haben. 
Ohne Druckort; bloß mit der Angabe: Jn der Repu= 
plik, auf Kosten des geist- und weltlichen Aerariums 
(wahrscheinlich Cölln am Rhein) ist erschienen: Sünden¬ 
Register der ehemahligen Regierungen zwischen Maas 
und Rhein, 1795, 70 S. kl. 8. (15 kr.) 
Wir würden dieser, ohne daß der Absender sich bekannt 
machte, uns am Ende Septemb. l. J. mit der Post gesandten 
Schrift, wie hundert ihrer politischen Schwestern, die seit et¬ 
wann einem Jahre in den, von den Franzosen besetzten Ge¬ 
genden des Niederrheins, besonders in Cölln und Achen, der 
Sitz des mannichfaltigen nicht übereinstimmenden Interesses, 
erschienen sind, gar nicht erwähnen, hätte ihr Jnhalt weniger, 
wie der Titel verspricht, unsere Erwartung befriediget. Der 
ungenannte Verf., der unter der angenommenen Larve allen, 
diese Gegend vormahls beherrschten Regierungen, derbe Vor= 
würfe macht, — manchmahl platte Ausfälle auf die Fürsten wagt. 
die hier zum Theil ihren Heerd hatten, — und besonders seinen 
ganzen Unwillen gegen alle geist- und weltliche Obrigkeiten und 
ihre Beamten, insbesondere in diesen Provinzen ausstößt, 
verräth, bey aller Heftigkeit und Abscheu gegen die katholische 
Clerisey und ihre Unterdrückung in den meisten Gegenden des 
Niederrheins, einige historisch-statistische Kenntniß und ge¬ 
naue Bekanntschnft mit der Geschichte unserer Tage, vom An¬ 
fange der Staatsreformation Joseph's II. in den österrei¬ 
chi= 
— 
Vorlage: 
EBERHARD KARLS 
Max-Planck-Institut für 
UNIVERSITAT 
europäische Rechtsgeschichte 
TÜBINGEN
	        
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