Volltext : Allgemeine staatswissenschaftliche und juristische Literatur-Zeitung (Quartal 3 (1789))

staatwissenschaftlichen  und  juristischen  Literatur  -  Zeitung  zu  Halle  an  der  Saale
oder  bey  unserm  perpetuirlichen  Commissionair,
Herrn  E.  M.  GRAEFF,  Buchhändlern  zu  Leipzig
wo  man  ihre  Wünsche  auf  das  pünctlichste  zu  erfüllen  suchen  wird.  An  beyden  Orten -
  erhalten  die  Buchhändler  25  p.  C.  Rabatt.
Zugleich  kündigen  wir  auch  die  Fortsetzung  dieser  Zeitung  für  das  Jahr  1790.
hierdurch  an,  jedoch  mit  folgenden  wohlüberlegten  Abänderungen.  Zuförderst  werden -
  wir  uns  mit  Anzeige  merkwürdiger  Gesetze  weiter  nicht  beschäftigen,  sondern  diese -
  Arbeit,  den  Vertassern  der  zu  Saalfeld  erscheinenden  Staatswissenschaftlichen
Zeitung  ausschliessend  überlassen;  als  in  deren  Plan  diese  Gesetze  ohnedies  mehr  gehôren. -
  Eben  so  werden  wir  auch,  die  auf  Academien  zu  haltende  staatswissenschaftlichen
und  juristischen  Vorlesungen  künftighin  weirer  nicht  anzeigen,  statt  deren  aber,  von
Zeit  zu  Zeit  merkwürdige  Nachrichten  von  dem  Zustande  der  in  und  ausserhalb  Deutschland -
  befindlichen  Academien,  jedoch  mit  Ausschluss  alles  dessen;  was  die  theologische
und  medicinische  Facultat  anbetrift,  aus  den  zuverlassigsten  Quellen  liefern.  Schließslich  ersuchen -
  wir  nochmahls  die  fämmtlichen  Verfasser  staatswissenschaftlicher  und  juristischer
Schriften  um  gefalligste  Unterstützung  der  gegenwärtigen  Literatur    Zeitung,  und  hoffen -
  diese  um  so  mehr  zu  verdienen,  als  wir  bisher  bewiesen  haben,  dass  weder  personelle -
  Verbindungen  noch  eine  andre  Art  von  Partheylichkeit  an  unserm  Lobe  oder
Tadel  einigen  Antheil  habe.  Dass  aber  noch  kein  einziger  Redacteur  einer  in  Deutschland -
  erscheinenden  gelehrten  Zeitung,  ausser  dem  Hrn.  Redacteur  der  Gothaischen  Gelehrten -
  Zeitung  von  dieser  unfrer  Literatur  Zeitung  einige  Anzeige  gethan  hat,  müssen
wir  nothwendig  rügen,  da  die  Erscheinung  einer  solchen  Zeitung  wohl  allerdings  unter -
  die  Literarischen  Merkwürdigkeiten  gehört.  —
Die  zur  Bearbeitung  der  staatswissensch.  und  iurist.
Literatur  -  Zeitung  vereinten  Gelebrten.
Poloies
Mer  ancrelsturt.
DFC
europäische  Rechtsgeschichte
            
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