Volltext : Allgemeine staatswissenschaftliche und juristische Literatur-Zeitung (Quartal 3 (1789))

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ench.  Aber  du,  o!  gütige  Gottheit,  die  du
durch  das  Emporsteigen  der  Wissenschaften  das
Menschengeschlecht  immer  weiter  vom  unvernünftigen -
  Thiere  entfernst,  und  zu  grössern
Zwecken  vervollkommst,  erwecke  uns  unter
denen  Gelehrten,  die  am  Ruder  sitzen,  solche
Männer,  die  mit  Sorgfalt  und  Auswahl  uns
blos  diejenigen  Handschriften  und  Urkunden
mittheilen,  die  ohne  zureichenden  Grund  in  den
Kerkern  der  Staatengeheimnisse  ausserdem  vermodern -
  und  verderben  müssen,  und  gleichwohl
zur  Aufhellung  der  Geschichte  und  der  Gerecht
same  mehrerer  Lande  von  ausgezeichneter  Wich¬Mit -
  gerechten  Unwillen
tigkeit  sind.
muss  man  freylich  wohl  dieses  bemerken,  dass
in  sehr  vielen  Archiven  aus  solchen  Urkunden
Geheimnisse  gemacht  werden,  die  anstatt  sich  geträumter -
  Nachtheile  gerade  durch  ihre  Bekanntmachung -
  den  wohlthätigsten  Einfluss  auf  die
Erweiterung  der  Wissenschaften  haben  würden;
allein  ein  grosser  Theil  von  Fürsten  und  Staatsmännern, -
  (unter,  welchen  ein  Graf  von  Hertaberg -
  nicht  oft  genung  genannt  werden  kann.)
begünstigen  bereits  auch  in  diesem  Fache  eine
vernünftige  Publicität,  und  Hr.  Rath  Westenrieder -
  scheint  hiermit  entweder  nicht  genug  bekannt -
  zu  seyn,  oder  nimmt  bey  seinen  Klagen
über  Verheimlichung  der  Handschriften  und
Urkunden  vielleicht  blos  auf  die  Länder  Rücksicht, -
  die  er  bewohnt  oder  zunächst  daran  gränzen. -
  —  Was  der  Hr.  Verf.  von  der  Unzuverlässigkeit -
  unserer  Journale  und  Zeitungen  für
die  künftige  Geschichtsschreiber  sagt,  scheint
uns  ebenfalls  einer  keinen  Zurechtweisung  zu
verdienen.  Es  ist  nicht  zu  leugnen,  dass  in
diese  zum  Theil  viele  Unrichtigkeiten  einflies-Beförderung. -

Herr  von  Zangen,  durch  mehrere  juristische
Schriften  bekannt,  bishere  Amtmann  zu  Allendorf
an  der  Lunda,  ist  als  Amtmann  nach  Langous  versezt -
  worden.
Universität
Vorlage
Max-Planck-institut  für
Biblio
DFG
sgeschichte

sen;  aber  Kant  hat  vollkommen  Recht,  wenn
er  behauptet,  dass  unser  Zeitalter  das  Zeitalter
der  Kritik  ist.  Wer  in  unsern  Tagen  so  kühn
ist,  eine  unwahre  Thatsache  zu  verbreiten,  wird
sehr  bald  seine  Gegner  finden,  die  ihn  zu  berichtigen, -
  nicht  selten  überdies  noch  zu  beschämen
suchen.
ENGLISCHES  STAATSRECHT.
GENF  und  PARIS,  bey  Barde,  Manget  und
Compagnie:  Constitution  d  Angleterre,  ou
Etat  du  Gouvernement  Anglais,  comparé  avec
la  forme  républicaine  et  avec  les  autres  monarchies -
  de  l  Europe.  Par  M.  de  LOLME,
Membre  du  Conseil  de  Deux-cent  de  la
republ.  de  Genève.  Nouvelle  edition  entièrement -
  revue  et  corrigé  sur  la  quatrième
édition  anglaise,  dediée  au  Roî  d'  Angleterre,
et  ornée  du  Portrait  de  l'  Auteur.  —  1789.
Tom.  l.  247  S.  Tom.  II.  286  S.  8.  (Ldpr.
1  Thaler  12  Gr.)
Ein  sehr  guter  Abdruck  von  der  im  J.
1785.  2u  London  erschienenen  Ausgabe  diesesallgemein -
  bekannten  und  allgemein  geschäzten
Werks.  Es  ist  zwar  kein  eigentliches  System
des  englichen  Staatsrechts;  jedoch  würde  es  zu
einem  solchen  die  vortreflichsten  Materialien
liefern.  Immittelst  scheint  es  uns  doch,  als  ob
bey  denen  zwischen  der  englischen  Staatsverfassung -
  und  der  Staatsverfassung  anderer  Reiche
gezogenen  Parallelen  die  erstere  auf  Unkosten
der  lezteren  unterweiln  zu  sehr  erhoben  werde.
Tedesfall.
Im  Monat  Jalius  starb  zu  Herbern  Herr  Auton -
  Philipp  Watmuth,  zweyter  Prof.  der  Rechte  daselbst, -
  im  93.  Jahre  seines  Alters.  Seine  vornehm
ste  Schrift  war:  Exercitationes  ad  obscuriora  quaedam -
  juris  Romani  capita.  L.  B.  1757.
            
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